Richter Lee Whiteside erließ zwei Tage vor der Tragödie einen Haftbefehl gegen die 21-Jährige, weil diese wiederholt einer Anhörung fernblieb.

 

Demzufolge sollte die aufstrebende Sängerin unverzüglich inhaftiert werden, weil sie zu einem Anhörungstermin am Alpharetta Stadtgericht nicht erschien. Dem Haftbefehl zufolge soll Bobbi Kristina, nach Forschungen der britischen Zeitung ‚MailOnline‘, am 14. Januar 2015 einen Gerichtstermin geschwänzt haben, den sie wegen eines Verkehrsvergehens im letzten September hatte.

 

Damals fuhr die Tochter der 2012 verstorbenen Whitney Houston mit ihrem Luxusschlitten, einem ‚Lexus IS250‘, mit einem abgelaufenen Kennzeichen. Normalerweise ist das Strafmaß in Georgia für solche Vergehen auf 2.500 US-Dollar festgelegt, da Brown jedoch die Anhörung schwänzte sollte sie 72 Stunden in den Arrest. „Es ist eine geringe Gebühr, aber nicht bei Gericht zu erscheinen, ist ein ernsthaftes Vergehen. Weil sie sich nie hat blicken lassen, wäre sie nach ihrer Verhaftung geradewegs ins Gefängnis gewandert“, erklärte ein Insider.

 

Die Polizei in Alpharetta bestätigte nun aufgrund der neuesten Ereignisse, dass der Haftbefehl hinfällig sei. Polizeisprecher George Gordon meinte: „Ich bestätige, dass das Alpharetta Department für öffentliche Sicherheit einen aktiven Haftbefehl gegen Miss Bobbi Kristina Brown hatte.“ Vor einigen Tagen behauptete Jerod Brown, der Cousin der hübschen Nachwuchskünstlerin, dass die Ärzte angesichts ihres Zustands keine Hoffnung mehr für Bobbi hätten. Bobbi Kristina liegt seit dem 31. Januar im Koma. Spekulationen zufolge soll ihre Familie nun entscheiden, ob die lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden.