Mit diesem Facebook-Post macht Katja Wagner, die Inhaberin der Beauty Bar in der Wiener Innenstadt, ihrem Ärger Luft. Der Grund? Bei einer Inspektion des Beautysalons bemängelten die Mitarbeiter der Behörde die Räumlichkeiten, in denen die Intimwaxing-Behandlungen durchgeführt werden. Denn in diesen Räumen bestehe kein „Sichtkontakt ins Freie“.

Katja Wagner postete daraufhin ein Foto, das sie im Schaufenster ihres Salons sitzend zeigt, und schreibt dazu folgende Zeilen:

„Sehr geehrtes Arbeitsinspektorat,

vielen Dank für Ihren Besuch in unserem Salon. Wir erfüllen hiermit Ihre Anordnung, wonach Intim-Enthaarungen nur in Räumen mit Fenstern ins Freie durchgeführt werden dürfen. Ich meinte zwar bisher, dass bei der Intim-Enthaarung ein diskreter Behandlungsraum ohne Zuschauer im Interesse unserer Kunden sei, aber Sie wissen es offenbar besser.“

Zudem macht sie den Mitarbeitern des Arbeitsinspektorates gleich ein Angebot:

„Die ersten 10 ArbeitsinspektorInnen, die mir beweisen, dass ich offenbar zu prüde bin, um diese Anordnung zu verstehen, und die zu einem Intim-Waxing in der Auslage bei uns heute vorbeikommen, erhalten ein Pofalten-Waxing gratis dazu!“ 

Auf Facebook stieß Wagners Post vor allem auf Zustimmung: Über 6.500 Mal wurde er bisher geteilt, mehr als 25.000 Personen drückten den Like-Button.

Gravierende Mängel

Christoph Ertl, Pressesprecher des Sozialministeriums, spricht jedoch von einem „chaotischen Gesamtbild“, das das Arbeitsinspektorat vorgefunden haben soll. Gravierende Mängel, wie ein fehlender Notausgang oder eine fehlende Belüftungsanlage in den Arbeitsräumen, seien aufgefallen. Zudem würden keine Arbeitszeitaufzeichnungen der 30 Mitarbeiter geführt.

Der erwähnte „Sichtkontakt ins Freie“ beziehe sich, so Ertl, auf die Arbeitsräume, die sich im ersten Stock befinden. Und nicht, wie das Foto suggeriert, im Erdgeschoss, direkt am Schaufenster. „Kein Mensch will, dass in der Auslage gearbeitet wird“, sagt Ertl.