In Österreich gibt es ein Kind, welches den Namen „Eimer“ trägt. Ja, Eimer, nicht Kübel. Doch das ist nicht das Seltsamste: Neben diesem Namen wurden auch andere erlaubt, die wirklich fraglich sind.

Erlaubte Namen:

Champagna, Emilia Extra, Precious, Triumf (ja, mit F), Pumuckl, Schneewittchen, Schokominza (ist irgendwie süß), Schnucki (!!!), Matt-Eagle, Rapunzel, Popo, Napoleon (Größenwahnsinn anyone?), Sonne, Sultan, Tarzan und zu guter Letzt Siebenstern.

Nicht erlaubte Namen:

Crazy Horse, Störenfried, Verleihnix, Pilulla, Porsche, Borussia, Rosenherz, Rumpelstilzchen, Satan und Joghurt (noch mal Glück gehabt).

In Österreich wird das prinzipiell so gehandhabt, dass zumindest der erste Vorname dem Geschlecht des Kindes entsprechen muss. Dies besagt § 21 im Personenstandsgesetz Absatz 2. Namen, die nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen nicht eingetragen werden. Das letzte Wort liegt dabei beim Standesbeamten.