Weil die ehemalige Grünen-Abgeordnete Sigi Maurer sexuelle Belästigung auf Facebook öffentlich gemacht hat, wurde sie jetzt wegen übler Nachrede verurteilt – und das, obwohl der Richter eigentlich glaubt, dass der Kläger lügt. Die Ex-Grünen-Politikerin hatte nach eigenen Angaben im Mai von einem Bierladenbesitzer sexuell anzügliche Nachrichten geschickt bekommen. Der stritt alles ab. Nun wurde sie wegen übler Nachrede verurteilt. Die 33-Jährige hat bereits Berufung gegen das Urteil angekündigt.

Sigi Maurer schuldig wegen übler Nachrede

Die obszönen Nachrichten postete Maurer auf Facebook und Twitter und veröffentlichte zudem auch den Namen des Mannes. Der verklagte sie daraufhin wegen übler Nachrede und Kreditschädigung. Sie hätte vor der Veröffentlichung der Postings eine Stellungnahme einholen müssen, um zu beweisen, dass die Nachrichten tatsächlich von dem Bierverkäufer stammen, so der Richter. Er sei zwar überzeugt davon, dass der Kläger gelogen habe, da die ehemalige Politikerin das aber nicht beweisen kann, wurde sie jetzt wegen übler Nachrede verurteilt. Sie habe damit gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, da Twitter, wo sie die Nachrichten veröffentlicht hatte, als Medium gilt. Vom Vorwurf der Kreditschädigung wurde sie freigesprochen.

Maurer über das Urteil „sehr erschüttert“

Die 33-Jährige muss nun die Verfahrenskosten von 3.000 Euro übernehmen und 4.000 Euro Entschädigung an den Ladenbesitzer zahlen. Sigi Maurer habe mit dieser Urteilsverkündung absolut nicht gerechnet und könne die Entscheidung nicht nachvollziehen.