Das Landgericht Saarbrücken habe für einen Verhandlungstermin am Freitag (17. November) das persönliche Erscheinen beider Parteien angeordnet, sagte ein Sprecher am Dienstag. Das gelte auch für Schweiger.

Die Saarländerin hatte Schweiger nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde – denn er habe ja vor der Wahl angekündigt, dies bei einem Einzug der AfD in den Bundestag tun zu wollen. Der Schauspieler habe ihr geantwortet: „hey schnuffi…! date!? nur wir beide!?“ und die Konversation öffentlich gemacht.

Nach Angaben des Gerichtssprechers geht es der Klägerin nicht um „den Inhalt seiner Antwort, um diese Anzüglichkeiten, sondern alleine darum, dass ihre persönliche Nachricht öffentlich gemacht worden ist“. Zu dem Antrag der Frau auf eine einstweilige Verfügung sei bisher bei Gericht noch keine Reaktion von Schweiger eingegangen.

Die Kammer lege Wert darauf, dass beide Seiten persönlich vor Gericht erschienen: „Das ist üblich in Fällen von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts“, sagte der Sprecher. Wenn man aufeinandertreffe, könne man möglicherweise eine solche Sache noch gütlich beilegen. Wenn Schweiger nicht erscheinen könne, brauche er eine „besondere Entschuldigung“. Eine Sprecherin von Schweigers Management in Berlin sagte, man wolle sich zu dem Fall nicht äußern. Eine Entscheidung in der Sache werde es am Freitag noch nicht geben, hieß es vom Gericht.