Es soll keine bedingten Haftstrafen für Sexualdelikte mehr geben. Die Regierung plant jetzt eine Reform des Strafrechts für Sexualverbrechen. Das bedeutet, dass Vergewaltiger in Zukunft einen Teil ihrer Strafe auf jeden Fall im Gefängnis absitzen müssen, was bislang nicht der Fall war. Nur noch ein Teil der Strafe darf bedingt sein, so die Forderung von ÖVP-Justizminister Josef Moser gemeinsam mit FPÖ-Innenminister Herbert Kickl und ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler.

Mindesstrafe soll härter werden

Mit dieser Gesetzesreform soll die Mindeststrafe bei Sexualdelikten, die bislang bei einem Jahr liegt, angehoben werden. Außerdem sollen die Strafzumessungskriterien, also Kriterien, die schuldangemessene Bestrafung garantieren, geändert werden. Durch die Anhebung der Mindeststrafe und die härteren Strafen allgemein, will man ein Zeichen setzen und Opfern von sexueller Gewalt signalisieren, dass es keine Toleranz bei derartigen Übergriffen gibt, so Staatssekretärin Edtstadler.