Ab Freitag ist aufgrund des Coronavirus, Homeoffice in Österreich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – sofern möglich – verpflichtend. Arbeitsstätten dürfen „lediglich dann betreten werden, wenn die berufliche Tätigkeit nicht auch außerhalb der Arbeitsstätte durchgeführt werden kann“, heißt es in der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers.

Mit der neuen Verordnung wird die bisherige Verordnung zu den Betretungsverboten im Zuge der Coranvirus-Krise in mehreren Punkten adaptiert. Nicht geändert hat sich die vorläufige Geltungsdauer der Maßnahmen. Die Verordnung ist weiterhin nur bis zum Ende des Wochenendes gültig, wird aber vermutlich verlängert.

Ein-Meter-„Corona-Abstand“

Die Verordnung sieht aber zugleich eine Ausnahme von der bisherigen Regel vor, wonach bei der beruflichen Tätigkeit ein Sicherheitsabstand von einem Meter einzuhalten ist. Sie wurde durch den Beisatz ergänzt: „sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann“.

Die gleiche Ergänzung wurde auch bei jenem Passus vorgenommen, der einen Schutzabstand von einem Meter an Orten vorsieht, die „zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind“ – also zum Beispiel in Supermärkten.

Teil der neuen Verordnung ist auch die bereits von Gesundheitsminister Rudolf Anschober angekündigte Schließung der Kurhäuser und Rehakliniken. Davon ausgenommen sind nur „unbedingt notwendige Maßnahmen der Rehabilitation“.