In Österreich sind Hotels und die Gastro ab dem 19. Mai wieder offen. Und auch Veranstaltungen dürfen ab dann wieder stattfinden. Ab dann soll man nur mit dem sogenannten „Grünen Pass“ in Lokale und Co. kommen. Aber wie wird das Ganze überhaupt ablaufen? Und was ist der „Grüne Pass“ eigentlich?

Wir haben Antworten für euch!

Der digitale Impfpass

In Wahrheit ist der „Grüne Pass“ nichts anderes, als ein digitaler Impfpass, der in der gesamten Europäischen Union gelten soll. Bis die endgültige Version in der gesamten EU kommt, müssen wir uns aber noch bis zum Sommer 2021 gedulden. Dieser soll dann in erster Linie als Nachweis für eine Corona-Impfung gelten und beispielsweise das Reisen innerhalb der EU erleichtern. Genauere Details sind derzeit noch nicht bekannt, denn das Konzept wird noch ausgearbeitet. Ab dem 19. Mai wird der „Grüne Pass“ jedenfalls in Österreich schrittweise eingeführt – und zwar in drei Etappen. Vorerst auch als Nachweis für genesene, getestete und geimpfte Personen.

Diese drei Etappen sind geplant:

1. Der „Grüne Pass“ ab 19. Mai

Ab dem 19. Mai sollen in Österreich Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungen wieder möglich sein. Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz muss man für den Eintritt in Lokale oder bei Veranstaltungen einen sogenannten „Grünen Pass“ vorzeigen. Damit ist allerdings noch nicht der EU-weite digitale Impfnachweise gemeint, von dem in den vergangenen Monaten immer wieder die Rede war. Ab dem 19. Mai muss man als Eintritt für Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungen einen Nachweis erbringen, dass man geimpft oder getestet wurde oder genesen ist. Wie wir es schon vom Friseurbesuch im Lockdown „light“ kennen, ist es ist also weiterhin vollkommen ausreichend, einen negativen Corona-Test vorzuweisen. Geimpfte Personen können einfach ihren normalen Impfpass zeigen und bereits genesene beispielsweise eine medizinische Bestätigung vom Hausarzt. Es wird vorerst also noch keinen einheitlichen „Grünen Pass“ geben, der mit einem digitalen Impfpass gleichzusetzen ist.

2. Österreichweiter digitaler Nachweis ab Ende Juni

Erst einige Wochen später soll es dann einen einheitlichen digitalen Nachweis in Österreich geben – auch der beinhaltet aber noch immer nicht nur Impfungen. Der „Grüne Pass“ soll bis spätestens Ende Juni den Eintritt in Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungen ermöglichen. Einziger Unterschied zur ersten Etappe: Dieser Nachweis soll dann bereits mit einem QR-Code versehen sein, der den Eintritt garantiert. Bei diesem „Grünen Pass“ sollen dann die Corona-Impfung, ein negativer Corona-Test oder ein ärztlicher Nachweis, dass man bereits wieder genesen ist, eingetragen sein. Wie genau das Ganze ablaufen wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Denn die Bundesregierung hat den „Grünen Pass“ für Österreich noch nicht vollständig ausgearbeitet, erklärt Bundeskanzler Sebastian Kurz in einem ZIB-Interview.

3. EU: Der „Grüne Pass“ kommt im Sommer

Dann heißt es warten: Denn im Sommer soll dann der endgültige „Grüne Pass“ für die gesamte EU kommen. Einen genauen Starttermin für den digitalen Pass gibt es allerdings noch nicht. Doch damit sollen im Sommer auch das Reisen und weitere Freiheiten ermöglicht werden. In erster Linie ist hier von einem digitalen Impfpass die Rede, doch es gibt bereits Verhandlungen, dass auch Genesene die Freiheiten dieses Passes nutzen können. Generell sind noch viele Details zum „Grünen Pass“ in der EU zu klären, zum Beispiel auch, ab welchem Tag nach der Impfung man zusätzliche Freiheiten erhält. In Österreich gibt es beispielsweise nach drei Wochen Wartezeit nach der ersten Teilimpfung eine Erlaubnis zum Einreisen, andere EU-Länder planen allerdings kürzere Fristen. Außerdem muss die Frage geklärt werden, ob eine Impfung mit einem Vakzin gilt, das noch nicht den von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA freigegeben wurde. Unklar bleibt weiterhin, wie die Reisebestimmungen für Nicht-Geimpfte im Sommer 2021 aussehen werden.