Das geplante „Freitesten“ nach dem dritten Lockdown in Österreich wurde von der Opposition verhindert. Jetzt wird der Gesetzesentwurf überarbeitet. Jetzt steht ein sogenannter „Eintrittstest“ im Fokus.

Dieses Vorhaben bestätigte nun das Gesundheitsministerium gegenüber dem ORF. Demnach soll das „Eintrittstest“-Gesetz Gastronomie und Veranstaltungen beinhalten. Aber was genau bedeutet das?

Was bedeutet der „Eintrittstest“ für Gastronomie und Veranstaltungen?

Die Pläne der türkis-grünen Regierung zum Freitesten sind zwar durch ein Veto der Opposition Geschichte. Dennoch arbeiten die Koalitionspartner an Teilen des Konzepts weiter. Die neue Idee heißt „Eintrittstest“. Für den Einlass zu Veranstaltungen wie etwa Theateraufführungen, Konzerten oder Sportevents soll man zusammen mit der Eintrittskarte einen negativen Testbefund herzeigen müssen. Das gleiche Prinzip soll zudem auch für die Gastronomie wie etwa in Restaurants gelten.

Die überarbeitete Version soll am 8. Jänner an die Opposition übermittelt werden. Laut ORF beinhaltet das Gesetz die Grundlage für eine Verordnung, die die Details beinhalten soll. Bisher war zudem ein großer Streitpunkt, wie lange ein negativer Coronatest zum „Freitesten“ beziehungsweise als „Eintrittskarte“ gültig sein soll und wer die Einhaltung kontrolliert. Dennoch scheint eine Einigung mit den Oppositionsparteien in Aussicht zu stehen. Denn nach der Blockade des „Freitestens“ zeigen sich zumindest SPÖ und Neos gesprächsbereit zu den geplanten „Eintrittstests“. Allerdings forderte man zunächst mehr Informationen und eine neue Teststrategie. Die FPÖ kündigte an, dass die Freiheitlichen nichts unterstützen würden, was in Richtung Zwang gehe. Die Bundesländer bereiten sich auf die „Eintrittstests“ vor.