In Österreich wurden durch die Ausbreitung des Coronavirus bereits 30.000 Gerichtsverhandlungen verschoben. Nun will man mit neuer Technologie gegensteuern.

Neben Schutzmasken und Plexiglas, könnten Verhandlungen bald auch per Video abgehalten werden.

Gerichtsverhandlungen per Video

Auch der Betrieb an österreichischen Gerichten will man nun langsam wieder hochgefahren. Justizministerin Alma Zadic will das Virus jedoch auf jeden Fall „aus den Gerichten halten“. Deshalb sollen neue Technologien unterstützend zum Einsatz kommen.

Mit einer Novelle des Covid-Gesetzes können in Zukunft auch Einvernahmen des Gerichts, also beispielsweise von Zeugen, Sachverständigen oder Dolmetschern, bei Zivilverfahren per Videokonferenz durchgeführt werden. Damit könne man die Zahl der Personen im Gerichtssaal minimieren, heißt es.

Technische Voraussetzungen

Generell werden derzeit an den Zivilgerichten nur in den dringendsten Fällen Verhandlungen durchgeführt, also wenn Leben, Freiheit oder Sicherheit in Gefahr sind. Doch auch bei Zivilprozessen ist immer eine mündliche Verhandlung nötig. Deshalb kam es zum großen Rückstau. Um das zu verhindern, wird nun auch die Beschränkung auf notwendigste Verhandlungen aufgehoben.

Voraussetzung für das Durchführen der Verhandlungsteile per Video ist die Zustimmung aller Beteiligten. Auch die technischen Gegebenheiten müssen bei den einzelnen Teilnehmern gegeben sein, bestätigt ein Verantwortlicher. Sollten diese allerdings nicht gegeben sein, besteht auch keine Pflicht, technische Mittel anzuschaffen. Zadic will dazu nun eine genauere Verordnung konkretisieren.