Nach immer lauter werdender Kritik, wonach manche Coronavirus-Maßnahmen nicht rechtskonform gewesen seien, lässt Gesundheitsminister Rudolf Anschober die Gesetze nun prüfen.

Das kündigte der Politiker am 14. April in der ZiB2 an.

Anschober will Regierungsmaßnahmen prüfen lassen

Der Gesundheitsminister erklärte im Interview mit der ZiB2, dass er bereits am Dienstag eine Expertengruppe zu sich ins Ministerium gebeten habe. Sie soll die von der Regierung aufgrund der Corona-Krise beschlossenen Gesetze, Verordnungen und Erlässe unter die Lupe nehmen. Etwaige „Unschärfen“ werden dann auch „selbstverständlich“ bereinigt, so Anschober.

Zu der Gruppe an Experten zählt auch der ehemalige Verwaltungsgerichtshof-Präsident und Interims-Justizminister Clemens Jabloner. Außerdem wurden Chefjuristen und Verfassungsexperten aus den Ministerien nominiert. „Ich habe die Kritik gehört“, erklärte Gesundheitsminister Anschober. Man sei aber unter hohem Zeitdruck gestanden, entschuldigte er etwaige Unschärfen bei den Regierungsmaßnahmen.

Erneute Maßnahmen hängen von mehreren Faktoren ab

Mit dem 14. April startete in Österreich die zweite Phase der Corona-Krise, nämlich das langsame Wiederhochfahren des Handels. Mehrere kleine Geschäfte sowie Baumärkte durften wieder aufsperren. Gesundheitsminister Rudolf Anschober gab in der ZiB2 zu, dass die Situation nicht einfach sei. Und sollte es zudem wieder eine Steigerung der Infizierten geben, müsse wieder eingegriffen werden.

Weitere Maßnahmen würden von mehreren Faktoren abhängig sein. „Es geht um eine Reihe von Daten“, so Anschober. Etwa den Reproduktionsfaktor oder die Kapazitäten in den Krankenhäusern.

Kurz gegen eine Bereinigung der Maßnahmen

Von der Opposition hatte es am Anfang der Woche vor allem Kritik gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz gegeben. Kurz hatte bei der wöchentlichen Pressekonferenz am Dienstag mit der Aussage aufhorchen lassen, dass die Regierung keine Reparatur der schnell beschlossenen Coronavirus-Gesetze und -Verordnungen, die möglicherweise nicht verfassungskonform sind, plant. Die Gesetze und Verordnungen „sind nicht auf Dauer“. Bis eine Überprüfung durch die Höchstgerichte stattgefunden habe, „werden sie nicht mehr in Kraft sein“, so Kurz.