Hasskommentare und Hetze sind im Internet weit verbreitet. Cybermobbing ist mittlerweile Teil unseres Alltags. Deswegen gibt es bei der Staatsanwaltschaft Wien seit 2016 eine Sondergruppe, die gezielt gegen Hass im Netz vorgeht. 2019 klagte die Gruppe 78 Personen an.

Fünf spezialisierte Anwälte sind für Ermittlungen wegen Verhetzung, nationalsozialistischer Wiederbetätigung, und spezielle Formen von Beleidigungen zuständig.

78 Anklagen wegen Hass im Netz

Insgesamt 525 Personen gerieten im Jahr 2019 wegen Verhetzung oder Wiederbetätigung in den Fokus der Wiener Anklagebehörde. Gegen 126 Personen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. „Anlass dafür waren nicht nur Anzeigen von Privatpersonen, sondern auch dienstliche Wahrnehmungen der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft“, sagt Thomas Haslwanter, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft. Insgesamt 78 Personen wurden 2019 von der Sondergruppe angeklagt. Haslwanter sprach außerdem auch den Fall von Alma Zadic an, die Anfang des Jahres Opfer von zahlreichen Hass-Postings wurde.

Während ihrer Ermittlungsarbeiten haben die Sonderstaatsanwälte im Vorjahr rund 40 Hausdurchsuchungen angeordnet. Dabei stehen nicht nur Verfasser, sondern auch die Betreiber von Websites, die hetzerische oder beleidigende Nachrichten nicht von ihren Plattformen löschen, im Fokus.

Sondergruppe seit 2016 im Einsatz

Im Zuge der Flüchtlingsbewegung 2015 hatten sich hetzerische Kommentare im Internet gehäuft. Deswegen rief man im Oktober 2016 die staatsanwaltschaftliche Sondergruppe ins Leben. Ziel war nämlich eine Spezialisierung von Staatsanwälten auf bestimmte Straftaten und somit eine Steigerung der Effizienz und Vereinheitlichung der Strafverfolgung.