Keinen Millimeter zurückweichen beim Recht auf Schwangerschaftsabbrüche und der Selbstbestimmung der Frau – Dies fordert die am Dienstag, den 23. April, gestartete Petition #KeinenMillimeter. Das Bündnis von Organisationen wie „dem Österreichischen Frauenring“, des „Frauenvolksbegehrens“ sowie von Aktivistinnen und Aktivisten ist eine Gegenbewegung zur Bürgerinitiative #fairändern, die ein Verbot für späte Abtreibungen (nach dem 3. Schwangerschaftsmonat) fordert und 60.000 UnterstützerInnen fand. Gleich viele Unterschriften will nun auch die Gegeninitiative erreichen. Und das noch vor dem 7. Mai, denn da wird im Parlament über die Petitionen beraten.

#KeinenMillimeter: Auf Frauenrechte und Selbstbestimmung beharren

Das Recht, selbst über ihre Körper bestimmen zu dürfen, haben sich Frauen in den vergangen Jahrzehnten hart erkämpft und es darf keinesfalls riskiert werden. Genau das würde aber mit einer Durchsetzung der #fairändern-Bürgerinitiative und somit dem Verbot von Spätabtreibungen einhergehen. Mit der Instagram-Seite „keinen_millimeter“ und einer Facebook-Seite will die Gegenbewegung von #fairändern darauf aufmerksam machen. Die #KeinenMillimeter-Petition kannst du hier unterzeichnen.

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#KeinenMillimeter sagt auch @klaudiafrieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.

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Worum geht es bei der Bürgerinitiative #fairändern?

Die Initiative #fairändern fordert unter anderem eine „Abschaffung der eugenischen Indikation“. Das würde bedeuten, dass Ungeborene bei schwerer körperlicher und geistiger Beeinträchtigung nicht mehr straffrei abgetrieben werden können. Also ein Verbot der Spätabtreibung. Dieser Forderung liegt die Ansicht die Bürgerinitiative zu Grunde, die in der aktuellen Regelung eine „Diskriminierung von behinderten Kindern vor der Geburt“ sieht.

Fristenlösung: Die aktuelle Gesetzeslage für Spätabtreibungen

Sollte das Ungeborene schwere körperliche oder geistige Schäden aufweisen und eine zuvor durchgeführte Pränataldiagnostik dies feststellen oder eine Gefährdung für das Leben der Mutter bestehen, dann greift in Österreich bisher die Fristenlösung. Diese besagt, dass die Schwangerschaft auch nach drei Monaten abgebrochen werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass das Ungeborene schwer behindert zur Welt kommen würde. Ob eine vorhandene Fehlbildung schwerwiegend ist, ist in Österreich nicht gesetzlich verankert. Eine Einschätzung erfolgt von den jeweils behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Was würde ein Verbot von Spätabtreibungen bedeuten

Ein Verbot würde eine Abtreibung voraussichtlich nicht verhindern, stattdessen würden Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, andere (illegale) Wege finden. Oft sind illegale Abtreibungen lebensbedrohlich. Die Selbstbestimmtheit von Frauen darf nicht von der Politik eingeschränkt werden. Frauen sollten die Möglichkeit haben selbst über ihren Körper, ihr Leben und über ihre Zukunft entscheiden zu dürfen. Zumal die Entscheidung für eine späte Abtreibung mit Sicherheit nie eine leichte ist. Der Körper der Frau darf nicht politisiert werden.