Die geltenden Lockdown-Regeln in Österreich wurden nun bis Sonntag (14. März) verlängert. Allerdings kommen ab Mittwoch kleine Lockerungen bei Krankenhausbesuchen.

Auch die „Gültigkeitsdauer“ von PCR-Test wurde vom Hauptausschuss des Nationalrates verlängert.

Lockdown-Regeln verlängert

Am Montag (8. März) hat der Hauptausschuss des Nationalrates seine Zustimmung zur Verlängerung der derzeitigen Corona-Maßnahmen gegeben. Normalerweise wird der Lockdown dann immer um zehn Tage verlängert. Dieses Mal gilt die Verlängerung aber nur bis Sonntag (14. März). Der Grund dafür dürften die möglichen Lockerungsschritte ab 15. März in Vorarlberg sein. Bisher ist aber noch nicht bekannt, welche das genau sein werden.

Das bedeutet für den Hauptausschuss des Nationalrates, dass er sich noch in dieser Woche zusammensetzen wird, um die Lockerungen für Vorarlberg zu besprechen. Angeblich sollen sogar noch heute (9. März) die Lockerungsschritte für das Bundesland besprochen werden. Denn die Situation dort sei „seit vier Wochen konstant und stabil“, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober.

Weitere Lockerungen ab Mittwoch

Trotz der steigenden Fallzahlen wird es ab Mittwoch (10. März) allerdings auch in ganz Österreich zwei kleine Lockerungen geben, wie der Hauptausschuss des Nationalrates beschlossen hat.

Diese Lockerungen gelten ab Mittwoch (10. März):

  1. Mehr Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Kuranstalten erlaubt: Ab Mittwoch (10. März) sind ein erwachsener Besucher und zwei Kinder pro Tag erlaubt. Allerdings nur mit negativen Coronatest und FFP2-Maske.
  2. Die „Gültigkeitsdauer“ von PCR-Tests wird auf 72 Stunden verlängert: Achtung! Damit sind nicht die Antigentests gemeint, die man für den Besuch von Krankenhäusern, Friseur oder anderen körpernahen Dienstleistern benötigt. Diese gelten immer noch nur für 48 Stunden.

Diese Maßnahmen gelten derzeit in Österreich

Abgesehen von den zwei kleinen Änderung bleiben die derzeitigen Lockdown-Regeln in Österreich weiterhin aufrecht. Nur Vorarlberg wird ab Montag (15. März) wohl weitere Lockerungen bekommen. Für den Rest von Österreich gilt weiterhin:

  • Ausgangssperre: Zwischen 20 und 6 Uhr ist der Ausgang beschränkt. Arbeit, notwendige Einkäufe, Erholung und Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. Bezugspersonen sind dabei die Ausnahme.
  • FFP2-Masken: Für viele Bereiche, wie etwa öffentliche Verkehrsmittel oder Supermärkte, gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
  • Abstand: Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht zu deinem Haushalt gehören, einzuhalten.
  • Treffen: Tagsüber sind Treffen von maximal zwei unterschiedlichen Haushalten erlaubt.
  • Gastronomie und Tourismus: Gastronomie und die Hotellerie bleiben vorerst geschlossen.
  • Veranstaltungen: Der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen ist verboten.
  • Handel: Geschäfte dürfen zwischen 6 Uhr und 19 Uhr öffnen. Pro 20m² ist ein Kunde erlaubt. Ähnliches gilt für Museen, Bibliotheken, Büchereien, Zoos und botanische Gärten.
  • Friseur: Für einen Friseurbesuch oder die Inanspruchnahme einer anderen körpernahen Dienstleistung benötigt man einen bestätigten negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.