Eigentlich hätte der Prozess gegen die ehemalige Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer heute, Montag den 16. September, in die zweite Runde gehen sollen. Ihr wird von einem Wiener Bierwirt üble Nachrede vorgeworfen. 

Weil einige Zeugen allerdings nicht vor Gericht erschienen, wurde der Prozess nun auf unbestimmte Zeit vertagt.

Zeugen nicht erschienen: Sigi Maurer-Prozess vertagt

Die Ex-Grünen-Politikerin hatte nach eigenen Angaben im Frühjahr 2018 von einem Bierladenbesitzer sexuell anzügliche Nachrichten zugeschickt bekommen. Die obszönen Nachrichten postete Maurer auf Facebook und Twitter und veröffentlichte zudem auch den Namen des Mannes. Der verklagte sie daraufhin wegen übler Nachrede und Kreditschädigung. Vor Gericht stritt er alles ab. Die 43-Jährige wurde daraufhin tatsächlich wegen übler Nachrede verurteilt, legte allerdings Berufung gegen das Urteil ein. Die Fortsetzung des Prozesses hätte heute stattfinden sollen. Allerdings erschienen mehrere geladene Zeugen nicht vor Gericht. Der Prozess wurde nun vertagt und soll voraussichtlich im Oktober wieder aufgenommen werden. Die Zeugen sollen ihre Ladung erst vergangenen Freitag erhalten haben.

Maurer-Prozess: Zwei Zeugen vernommen

Bei der Verhandlung am Montag wurden dennoch bereits zwei Zeugen vernommen. Darunter ein Mann, der – laut Aussagen des Bierwirts – an jenem Tag im Lokal gewesen sein soll, an dem Maurer die Nachrichten via Facebook erhielt. Der Zeuge stritt das aber vor Gericht ab. Er sei an dem Tag bei einer Fortbildung seiner Firma gewesen. Ein weiterer Zeuge; ein Bekannter des Wirtes; gab im Zeugenstand an, er würde über IT-Kenntnisse verfügen und habe festgestellt, dass jemand von „Außen“ auf das private Facebook-Profil des Bierwirtes zugriff und so die Nachrichten an Maurer verschickte.

Erstes Urteil gegen Maurer aufgehoben

Im Herbst letzten Jahres war Maurer im Zuge des Prozesses wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro an den Staat, sowie 4.000 Euro an den Kläger verurteilt worden. Nachdem sie allerdings Berufung eingelegt hatte, hob das Wiener Oberlandesgericht das Urteil auf und ordnete einen neuen Prozess an. Es sei nicht klar ersichtlich, dass die Nachrichten nicht von dem Mann versendet wurden und, dass sie vom Computer und Facebook-Account des Klägers kamen, wurde „nicht ausreichend gewürdigt“, so die Begründung.