Viele Reiseunternehmen und Fluggesellschaft bieten angesichts der aktuellen Coronavirus-Krise statt Rückzahlungen Gutscheine bei Stornierungen an.

Denn unzählige Urlauber wollen natürlich ihre Anzahlungen zurück haben. Dabei geht es für viele Anbieter aber teilweise sogar um Milliarden.

Gutscheine: Die richtige Lösung?

Um ihr Unternehmen vor dem Ruin zu bewahren, greifen derzeit viele Reiseanbieter auf die Gutscheinlösung zurück. So bietet etwa die Fluggesellschaft Eurowings ihren Kunden an, einen Flug zu stornieren und dafür einen Gutschein zu erhalten, der ein Jahr gültig ist. Und auch bei einem annullierten Flug gibt es derzeit nur die Voucher-Lösung. Geld wird nicht ausbezahlt.

Doch inwiefern ist die Lösung wirklich die beste? Denn angesichts der aktuellen Coronavirus-Krise ist es fraglich, ob Urlauber diese Gutscheine tatsächlich in nächster Zeit einlösen werden. Noch ist nämlich unklar, wie lange die Epidemie weiter andauern wird und in welcher Form Reisen in naher Zukunft wirklich möglich sind.

Coronavirus: Auswirkungen auf Urlaubsreisen

In unzähligen Ländern gibt es Einreiseverbote und Ausgangsbeschränkungen, teilweise bleiben ganze Flugflotten am Boden und auch der Bahnverkehr ist massiv eingeschränkt. Mit dem Urlaub wird das also in nächster Zeit nichts. Und deshalb gibt es Stornierungen ohne Ende. Für viele Anbieter in der Tourismusbranche bedeutet das massive Verluste und die Angst vor dem Ruin zu stehen wächst.

Normalerweise haben Kunden bei bereits gebuchten Reisen, wie etwa vor allem Pauschalreise einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung. Doch viele Veranstalter sind derzeit nicht in der Lage, diese Beträge zurückzuzahlen. Denn teilweise werden vor allem im Reisebereich, viele Zahlungen bereits an Fluglinien und Hotels weitergegeben. Und weil eben viele Fluggesellschaften und Hotels diese Beträge teilweise selbst nicht an die Reiseveranstalter zurückzahlen können, stehen unzählige Unternehmen vor einem großen Problem: Sie können Urlaubern keine Rückzahlungen anbieten, weil sie das Geld dafür de facto nicht haben.

Gutscheinlösung um liquide zu bleiben

Viele Fluggesellschaften zahlen deshalb bereits gar nichts mehr aus. Wie etwa auch EasyJet. Die Fluglinie stellte erst kürzlich ihren gesamten Betrieb ein. Und momentan gibt es Probleme bei der Rückerstattung. Denn einige Airlines bieten auf ihren Webseiten derzeit meist nur Umbuchungsmöglichkeiten an. Viele Kunden werden aber mit Gutscheinen vertröstet. Denn so können viele Unternehmen derzeit zumindest liquide bleiben.

Und auch andere Unternehmen in der Touristikbranche greifen mittlerweile auf die Gutscheinlösung zurück. Man sehe diese Voucher als eine Art Darlehen für Kunden. So könne man vermeiden, dass unzählige Unternehmen in die Insolvenz rutschen. Dennoch sind sich viele hinsichtlich dieser Handhabe uneinig. Vor allem seitens der Konsumenten. Und auch die rechtliche Grundlage ist nicht ganz klar. Während es nämlich bei manchen Unternehmen noch möglich ist, die Gutscheine auch wieder in Bargeld umzuwandeln, fällt diese Option bei anderen Veranstaltern weg. Um die Branche zu retten, gibt es in Deutschland bereits Forderungen, nach einer Streichung dieses Wahlrechts. Verbraucherschützer setzen sich derzeit bereits intensiv mit Lösungsmodellen auseinander.

Muss ich mein Geld zurückbekommen?

Es ist möglich, für einen Flugausfall aufgrund von Coronavirus zumindest sein Geld zurückzubekommen, insbesondere dann, wenn die Airline keinen Alternativflug anbieten kann. Die Fluggastrechte gelten trotz Coronavirus. Allerdings muss man auch beachten, dass gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wenn der Grund für die Verspätung oder Annullierung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Die EU-Kommission teilte am 18. März 2020 mit, dass die COVID-19-Pandemie bzw. die Maßnahmen zu deren Eindämmung als außergewöhnlicher Umstand zu bewerten seien.