Die turbulente Präsidentschaft von Donald Trump ist bald zu Ende. Doch auch seine letzten Tage im Amt sind gepflastert von Negativ-Schlagzeilen, Social-Media-Sperren und nun auch einem zweiten Amtsenthebungsverfahren gegen ihn.

Denn nach der Stürmung des US-Kapitols durch Trump-Anhänger muss sich der Politiker als erster US-Präsident in der Geschichte ein zweites Impeachment-Verfahren stellen.

Impeachment-Verfahren gegen Donald Trump

Seit Kurzem ist es offiziell. Das US-Repräsentantenhaus leitet das zweite Amtsenthebungsverfahren gegen Noch-Präsidenten Donald Trump ein. Jetzt muss sich Trump in der zweiten Kammer des Parlaments, dem Senat, wegen „Anstiftung zum Aufruhr“ verantworten. Denn die Demokraten werfen Trump vor, seine Anhänger zum gewaltsamen Sturm auf das Kapitol am 6. Jänner angestachelt zu haben, etwa durch seine zuvor abgehaltene Rede. Trump sei im Präsidentenamt eine Gefahr und müsse sofort abgesetzt werden. „Er muss gehen. Er ist eine klare und gegenwärtige Gefahr für das Land“, forderte etwa die Vorsitzende des US-Repräsentantenhauses Nancy Pelosi.

Doch Trump ist bereits abgewählt. Seine Amtszeit endet mit 20. Jänner, wenn der Demokrat Joe Biden angelobt wird. Wieso will man jetzt also noch eine Amtsenthebung anstrengen? Eine Entscheidung könnte erst nach der Angelobung Joe Bidens fallen.

Zweites Amtsenthebungsverfahren

Bereits 2019 wurde ein Amtsenthebungsverfahren gegen Donald Trump eingeleitet. Damals hatte ihm ein anonymer Whistleblower vorgeworfen, sein Amt missbraucht zu haben, indem er in einem Telefongespräch den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj bedrängt habe, ihm durch Gegenleistungen Vorteile bei der Präsidentschaftswahl 2020 zu verschaffen. Trump habe demnach unter anderem von ihm verlangt, Ermittlungen gegen Joe Biden, dessen Sohn Hunter Biden aufzunehmen. Anfang Februar 2020 wurde Trump im Senat freigesprochen.

Ausschlaggebend für das nun auf den Weg gebrachte zweite Amtsenthebungsverfahren waren die Stürmung des US-Kapitols in Washington DC am 6. Jänner. An diesem Tag kamen Repräsentantenhaus und Senat zusammen, um den Wahlsieg Joe Bidens zu bestätigen. Zuvor hatte Trump vor seinen Anhängern eine Rede gehalten und die Menschen ermutigt, zum Kapitol zu ziehen und dort die Kongressvorgänge zu verhindern. Tatsächlich marschierten Demonstranten zum Kapitol und konnten sich später Zugang zum Gebäude sowie den darin befindlichen Büros verschaffen. Fünf Menschen kamen im Tumult ums Leben.

Weitere Kandidatur könnte dadurch verhindert werden

Die Demokraten warfen Trump vor, er habe die Ausschreitungen angezettelt. Vizepräsident Mike Pence hatte aber zunächst erklärt, Trump nicht für amtsunfähig erklären zu wollen. Der 25. Verfassungszusatz sieht eine solche Möglichkeit eigentlich vor. Daraufhin reagierten die Demokraten mit ihrem Antrag auf das Amtsenthebungsverfahren. In der Resolution zur Eröffnung des Verfahrens wird Trump als „eine Gefahr für die nationale Sicherheit, die Demokratie und die Verfassung“ bezeichnet.

Im Senat braucht es eine Zweidrittelmehrheit, um Trump tatsächlich zu verurteilen. Ob es dazu kommt, ist momentan noch unklar. Auch der genau Zeitplan des Amtsenthebungsverfahrens ist noch nicht schlüssig. Die Washington Post verbreitete ein Memorandum des republikanischen Mehrheitsführers McConnell. Aus diesem geht hervor, dass nach den geltenden Regeln das Amtsenthebungsverfahren gegen Trump frühestens um 13 Uhr am 20. Januar starten könnte. Das wäre etwa eine Stunde nach der Vereidigung Joe Bidens.

Würden die Demokraten mit ihrem Impeachment gegen Trump aber Erfolg haben, wäre das alles andere als nur ein symbolischer Akt. Bei einer Amtsenthebung müsste Donald Trump auf Zahlungen, die im „Former Presidents Act“ von 1958  festgeschrieben sind, verzichten. Das wären immerhin eine lebenslange Pension in der Höhe von etwa 219.200 US-Dollar pro Jahr, eine lebenslange Krankenversicherung, die Übernahme von Reisekosten von bis zu einer Million US-Dollar, kostenloser Personenschutz durch den Secret Service und die Übernahme von Personalkosten. Die US-Verfassung sieht zudem neben der Amtsenthebung auch eine „Aberkennung der Befähigung“ vor, ein öffentliches Amt auszuüben. Das würde auch bedeuten, dass Trump sich nicht noch einmal für das Präsidentenamt aufstellen lassen könnte. Allerdings müsste Trump dafür im Anschluss an das Impeachment-Verfahren in einer separaten Abstimmung des Senats mit einer einfachen Mehrheit verurteilt werden.

Impeachment könnte auch Joe Biden schaden

Für den im November zum nächsten Präsidenten gewählten Joe Biden könnte ein Impeachment Trumps aber auch Nachteile bringen. Immerhin braucht das Verfahren Zeit und Personal. Der Senat könnte so zu Beginn der Amtszeit Bidens mit dem Amtsenthebungsverfahren gegen Trump beschäftigt sein. Biden ist aber auf den Senat angewiesen, um etwa seine Minister im Amt zu bestätigen und wichtige Gesetze zu verabschieden. Er selbst möchte etwa neue Corona-Hilfen einführen.