Der zweite Lockdown in Österreich trifft auch die Kulturszene besonders hart. Im November müssen die Einrichtungen ihre Türen geschlossen halten. Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer hat deshalb am 6. November weitere Unterstützungsmaßnahmen im Kulturbereich verkündet.

„Die Künstlerinnen und Künstler haben mein Wort, dass ich sie unterstützen werde“, so Mayer.

Hilfeleistungen für die Kultur vorgestellt

Am 6. November trat Andrea Mayer gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Gernot Blümel und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger vor die Medien, um Hilfeleistungen für die Kulturbranche bekannt zu geben. Man werde „sicherstellen“, dass alle direkt vom Lockdown betroffenen Betriebe, abhängig von Größe und Rechtsform, einen 80-prozentigen Umsatzersatz beantragen können. Darüber hinaus werde man den Überbrückungsfonds für Selbstständige von 90 auf 110 Millionen Euro aufstocken, der Covid-19-Fonds der Künstlersozialversicherung auf 20 Millionen verdoppelt.

Der 80-prozentige Umsatzersatz, der seit Freitag, 6. November über FinanzOnline beantragt werden kann, gelte grundsätzlich auch für Unternehmen der Kulturbranche, und zwar „unabhängig von Größe und Organisationsform“, sagte Mayer: Eine Kabarettbühne habe ebenso Anspruch wie ein Konzertveranstalter oder ein als Verein organisiertes Museum.

Die Bundesmuseen und -theater erhalten eine Sonderförderung, allerdings dürfen diese nicht den Umsatzersatz beantragen, wie Mayer sagte. Die Höhe und Modalitäten für die Hilfen für die Bundesinstitutionen werde man noch ausarbeiten.

Sonderzahlung ausgeweitet

In der Kultur sind besonders viele Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Jeder Künstler weiß, wovon hier die Rede ist. Um auch diese Arbeitnehmer weiterhin zu unterstützen, habe man Hilfen ausgehandelt. Der Fonds zur Überbrückungsfinanzierung, den man bei der Selbstständigenvorsorge beantragen kann, stockt die Regierung daher von 90 auf 110 Millionen Euro auf, der maximal auszahlbare Gesamtbetrag – bisher 10.000 Euro – um eine Sonderzahlung von 1.300 pro Künstler ausgeweitet. „Ein Lockdown-Bonus, wenn Sie so wollen“, sagte Mayer.

Auch den sogenannte „Covid 19 Fonds für Künstler und Kulturvermittler“ des Künstler-Sozialversicherungsfonds stockt man von 10 auf 20 Millionen auf. Die Bezugsdauer für Mittel aus beiden Fonds, ursprünglich bis Jahresende anberaumt, hat man bis Ende März 2021 verlängert.