In der westlichen Welt wird Geschlechtsverkehr, wie wir ihn heute kennen, in nicht allzu ferner Zukunft Geschichte sein.

Diese Prognose stammt von der Stanford University, genauer gesagt von Professor Henry Greely. Er argumentiert damit, dass in 20 bis 40 Jahren die menschliche Fortpflanzung nicht mehr über Geschlechtsverkehr, sondern im Labor passieren werde.

Sex als natürlicher Prozess der Befruchtung könnte seinen Ausführungen zufolge, die er auch in seinem Buch The End of Sex and the Future of Human Reproduction beschreibt, im Laufe der Zeit sogar zu etwas Befremdlichem werden.

Labor statt Liebe machen

Wie der britische Independent berichtet, sei Greenly zufolge eine künstliche Zeugung ohnehin der ideale Weg, um Kinder in die Welt zu setzen. Auf den Liebesakt zur Befruchtung der weiblichen Eizelle mit einem Spermium könne daher bald gänzlich verzichtet werden. Greenly erklärt zudem, dass man künftig als Elternteil nichts mehr dem Zufall überlassen müsse und ein „maßgeschneidertes“ Kind bekommen könne. Neben der Bestimmung des Geschlechts, der Haar- und Augenfarbe und anderer körperlicher Merkmale, sei auch das Ausschließen von Erbkrankheiten ein wesentlicher Vorteil.

„In 20 bis 40 Jahren wird es so sein, dass wenn ein Paar ein Baby möchte, er die Spermien und sie ein Stück Haut zur Verfügung stellt“, so Greenly im Gespräch mit der Zeitung The Times. Aus der Haut der Frau würden dann Stammzellen gewonnen, die zur Produktion von Eizellen verwendet werden. Die Eier könnten dann im Labor mit den Spermien befruchtet werden – so würde eine Auswahl an Embryonen entstehen, die zur Selektion und Untersuchung auf Erbkrankheiten zur Verfügung stünden.

„Die werdenden Eltern würden dann folgendermaßen informiert werden: ‚Diese fünf (Embryonen, Anm. d. Redaktion) haben wirklich ernstzunehmende Krankheiten, ihr wollt sie nicht.‘ Bei den anderen 95 werden die Vorteile und Nachteile mitgeteilt“, so Greenly.

Rechtliche Lage in Österreich

Die bewusste und gezielte Auswahl und anschließende Abtötung von Embryonen gilt als umstritten.

In Österreich ist die Behandlung von Unfruchtbarkeit durch mehrere Gesetze geregelt, das bedeutendste unter ihnen ist das Fortpflanzungsmedizin-Gesetz

Die gezielte Embryoselektion aufgrund persönlicher Präferenzen ist in Österreich verboten. „Die bewusste Geschlechtsauswahl ist in Österreich aufgrund des Verbots der Präimplantationsdiagnostik nicht erlaubt“, so Georg Freude, Präsident der Österreichischen IVF-Gesellschaft. Die Bestimmung des Geschlechts zur gezielten Auswahl und Abtötung eines Embryos ist daher in Österreich nicht erlaubt.

Eine Untersuchung des Embryos vor dem Einsetzen ist nur unter streng festgelegten Bedingungen möglich. Mit einer Novellierung des österreichischen Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes, die im Februar 2015 in Kraft trat, wurde die Untersuchung des Embryos vor dem Einpflanzen legalisiert. So ist eine Präimplantationsdiagnostik beispielsweise nach drei erfolglosen IVF-Versuchen bzw. Fehlgeburten seither möglich. Zudem ist die PID zulässig, wenn wegen der genetischen Anlage eines Elternteils die Gefahr einer schweren Erbkrankheit für das Kind besteht.