Im gerichtlichen Streit zwischen Amber Heard und ihrem Ex-Mann Johnny Depp muss die Schauspielerin jetzt erneut eine Niederlage einstecken. Denn ihr Antrag auf die Aufhebung des Urteils wurde abgelehnt.

Ist das das Ende des Verleumdungsprozesses?

Prozess gegen Johnny Depp: Amber Heard mit Urteil unzufrieden

Das Team rund um Schauspielerin Amber Heard war sich eigentlich sicher: In dem Prozess zwischen ihr und ihrem Ex-Mann Johnny Depp war es zu Verfahrensfehlern gekommen. Denn ein falscher Geschworener saß offenbar in der Jury. Vorgeladen war nämlich ein Mann, der im Jahr 1945 geboren ist; vor Gericht erschien jedoch ein 52-Jähriger. Für Heard und ihr Team Grund genug, das Urteil der Jury in Frage zu stellen.

Zur Erinnerung: In dem Prozess des Ex-Paares wurde Amber Heard der Verleumdung schuldig gesprochen und muss ihrem Ex-Mann einen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen (rund zehn Millionen Dollar). Auch Johnny Depp musste eine Strafe zahlen, nachdem seine Anwälte einen Vorwurf der häuslichen Gewalt als falsch bezeichnet hatten. Doch Depps Strafe fiel deutlich geringer aus – er muss Heard zwei Millionen Dollar zahlen.

Falscher Geschworener als Grund für Urteilsaufhebung?

Doch schon bei Verkündung des Urteils war klar: Amber will sich mit diesem Ende nicht zufrieden geben. Ihre Anwältin ließ unmittelbar mitteilen, dass die Schauspielerin in Berufung gehen werde. Online beschrieb sie das Urteil als „Rückschlag für die Vorstellung, dass Gewalt gegen Frauen ernst genommen werden muss.“ Der Antrag auf Urteilsaufhebung war für sie also offenbar ein wichtiger Schritt, gegen das Urteil vorzugehen.

Doch eben dieser Plan scheint jetzt gescheitert zu sein. Denn die zuständige Richterin Penney Azcarate wies den Antrag zurück und lehnte es damit ab, das Urteil aufzuheben. Heard muss also weiterhin den Schadenersatz bezahlen und gilt weiterhin als der Verleumdung schuldig. Die Begründung der Richterin veröffentlicht sie in einem Statement. In diesem heißt es, dass das Jury-Mitglied Amber Heard in keiner „Weise benachteiligt hat“. Denn auch wenn das Geburtsdatum eventuell falsch war: „Der Geschworene wurde überprüft, saß für die gesamte Jury, beriet sich und kam zu einem Urteil.“ Er habe also all die Aufgaben erfüllt, die ein Geschworener erfüllen muss.

Amber Heard „hatte jede Gelegenheit, Einspruch zu erheben“

Nachdem es keine Beweise gibt, dass der Geschworene in irgendeiner Weise voreingenommen gegenüber Amber Heard war, habe das falsche Geburtsdatum also auch keine direkten Auswirkungen auf das Urteil gehabt. Dazu kommt noch, dass alle Geschworenen immer vorab überprüft und befragt werden und alle zuständigen Parteien dem Gericht sagten, „dass die Geschworenen akzeptabel seien“, erklärt die Richterin. „Die Vorvernehmung der Geschworenen wurde in fairer und unparteiischer Weise durchgeführt, wobei das Gericht und beide Parteien die potenziellen Geschworenen prüften. Es gibt keine Beweise für Betrug oder Fehlverhalten.“

Einen letzten Aspekt will die Richterin ebenfalls rausstreichen. Das Geburtsdatum der Geschworenen war keine Überraschung; ganz im Gegenteil. Johnny Depp und sein Team sowie auch Amber Heard und ihr Team hatten „fünf Tage vor Beginn des Prozesses“ schon Zugang zu der Geschworenenliste. „Sie wusste von dem Fehler oder hätte ihn während der siebenwöchigen Dauer des Prozesses kennen müssen“, schließt die Richterin. „Sie hatte jede Gelegenheit, Einspruch zu erheben oder eine Vorvernehmung zu diesem Thema durchzuführen.

Das Urteil bleibt also aufrecht. Was das jetzt für Amber Heard und ihr weiteres Vorgehen bedeutet, bleibt abzuwarten.