Aufgrund der Corona-Pandemie müssen viele Menschen derzeit von zu Hause arbeiten. Denn aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus soll man seine sozialen Kontakte so gering wie möglich halten. Doch auf vielen Baustellen wird dennoch weitergearbeitet.

Der Baulärm ist im Homeoffice nur schwer zu ertragen.

Baustellen in Österreich auch während der Corona-Ausgangsbeschränkungen

Kurz war es still an den österreichischen Baustellen. Die Maßnahmen der Regierung zu Eindämmung der Corona-Epidemie hatten für Ungewissheit gesorgt, wie man nun mit Bauarbeiten vorgehen soll. Doch Ende März nahmen die Baukonzerne Strabag und Porr, nach der Sozialpartner-Einigung über spezielle Schutzmaßnahmen für die Bauarbeiter zu COVID-19, die Tätigkeit an den Baustellen wieder auf. Auch die Wien Energie fuhr mit Anfang April 100 Baustellen wieder hoch. Und auch private Bauunternehmen, die etwa für das Sanieren von Gebäuden beauftragt wurden, haben Hammer und Bohrer wieder aus den Werkzeugkästen geholt.

Das ist natürlich gut für die Bauunternehmen und für zahlreiche Baurbeiter, die weiterhin ihrer Arbeit nachgehen können. Für Hausbewohner kann das Ganze aber ziemlich belastend sein. Denn sie müssen laut den Verordnungen der Regierung den Großteil ihrer Zeit zu Hause verbringen. Viele arbeiten zudem im Homeoffice. Der Baulärm kann es aber oft schwierig machen, sich zu konzentrieren. Zudem haben viele Familien kleine Kinder, die nun vermehrt in der Wohnung ausharren müssen. Auch für sie kann der Lärm einer Baustelle eine zusätzliche Belastung während dieser Ausnahmesituation sein. Deswegen haben wir euch Tipps zusammengefasst, was ihr tun könnt, wenn der Baulärm unerträglich wird.

Mit dem Arbeitgeber sprechen

Wäre der Lärm im Büro so laut, dass ihr euch nicht konzentrieren könnt, müsste euer Arbeitgeber euch Homeoffice oder eine ähnliche Alternative bereitstellen. Da ihr aber nun bereits im Homeoffice seid, gestaltet sich die Sache etwas schwieriger. „Der Arbeitgeber hat bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes im privaten Bereich verdünnte Pflichten“, erklärt Petra Streithofer von der Arbeiterkammer im miss-Interview und ergänzt: „Homeoffice findet im privaten Bereich statt. Gegen Lärmbelästigung dort ist der Arbeitgeber machtlos.“ Dennoch kann man versuchen, eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Mehrere Hotels in Wien bieten beispielsweise bereits Hotelzimmer als Alternative zum Homeoffice an. Ist der Lärm zu Hause nicht mehr auszuhalten, kann man eventuell beim Arbeitgeber anfragen, ob er bereit wäre ein Hotelzimmer zu zahlen.

Streithofer betont aber, dass dies für den Arbeitgeber nicht verpflichtend sei. „Alternativ auf ein Hotelzimmer auszuweichen, wäre Vereinbarungssache. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.“ Sie appelliert aber auch an die Arbeitgeber, hier auf die Arbeitnehmer zuzukommen. „Wir von der Arbeiterkammer würden es gut finden, wenn Firmen da ihre Arbeitnehmer unterstützen. Sie profitieren ja auch davon, wenn die Arbeitnehmer konzentriert arbeiten können.“

Gehörschutz zulegen

Wer nicht gerade ständig telefonieren muss, sollte sich überlegen für die Zeit im Homeoffice einen Gehörschutz zuzulegen. Ohrstöpsel können den Lärmpegel immerhin bis zu 30 Dezibel (dB) senken. Wenn der Lärm über den Tag gesehen den Mittelwert von 80 dB überschreiten würde, wäre der Arbeitgeber nach der Verordnung „Lärm und Vibrationen“ zu Schutzmaßnahmen, also zum zur Verfügung stellen von Gehörschutz, verpflichtet. Der Grenzwert wird aber beim Baulärm einer benachbarten Baustelle in der Regel über den Tag gesehen kaum erreicht werden.

Hausverwaltung anrufen

Ist die Baustelle am eigenen Haus, wird also etwa die Fassade gerade saniert, kann man sich auch mit seiner eigenen Hausverwaltung kurzschließen. Hier kann man etwa erfragen, wie lange die Lärmbelästigung noch anhalten soll und ob es eine Möglichkeit der Aufschiebung gibt. In vielen Fällen wird allerdings auch das nicht möglich sein, denn die Verträge für die Bauarbeiten wurden meist schon vor der Corona-Krise unterzeichnet und eine Aufschiebung des Auftrags würde vor allem für die Hauseigentümer zusätzliche Kosten bedeuten.

Schutzmaßnahmen auf Baustellen

Übrigens gelten die allgemeinen COVID-19-Schutzmaßnahmen auch auf Baustellen. So muss die Distanz von einem Meter zwischen Personen eingehalten werden. Bauarbeiter müssen zudem die Möglichkeit zum gründlichen Händewaschen haben und sollten sich nicht mit den Händen ins Gesicht greifen. Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen, bei denen der Schutzabstand von mindestens einem Meter nicht durchgehend eingehalten werden kann, müssen die betreffenden Arbeitnehmer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch bei Arbeiten im Freien, bei denen der Schutzabstand nicht eingehalten werden kann, müssen die Bauarbeiter eine Schutzmaske beziehungsweise ein Vollvisier tragen.