Überzeugte Partei-Anhänger posten am Wahltag oder schon davor (bei der Briefwahl) gerne mal ihren angekreuzten Stimmzettel. Das könnte einigen aber zum Verhängnis werden, denn fällt es auf, könnten diese Stimmen für ungültig erklärt werden. Geht es nach dem Gesetz ist das öffentliche Posten eines gültigen Wahlzettels nämlich verboten.

Da gibt es nämlich immer noch das Wahlgeheimnis. Und das muss gewahrt werden, selbst wenn man seine Entscheidung am liebsten mit der ganzen Welt teilen würde. Postest du also den Zettel aus der Wahlkabine und es fällt einem der Wahlhelfer auf, bevor dein Stimmzettel in der Urne verschwindet, dann könnte deine Stimme für ungültig erklärt werden. Hierzu steht in der Wahlordnung (Deutschland): „Es ist sicherzustellen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.“

Auch in Österreich sieht es ähnlich aus. „Sodann hat er auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass er den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Anschließend hat er die Wahlkarte zu verschließen“, heißt es hier im Gesetz. Und auf Facebook gepostet ist leider nicht wirklich „unbeobachtet“…