In Zukunft macht man sich auch dann strafbar, wenn man sexuelle Handlungen an einer Person vollzieht, wenn die Person mit Gesten und Worten zum Ausdruck bringt, dass sie mit sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist – der „erkennbare Wille“ zählt. Wer sich darüber hinwegsetzt, dem drohen künftig bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. 

Damit will man die Rechte der Opfer von Sexualstraftaten erheblich stärken. In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag das Gesetz in Berlin nun einstimmig beschlossen. 

„Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verträgt keinerlei Einschränkung, ein schlichtes Nein muss reichen„, meinte die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker

Grapscher haben’s ebenfalls schwerer

Im Zuge dieser Novelle wurde auch der Tatbestand der „Sexuellen Belästigung“ eingeführt: Grapscher sollen dadurch geahndet werden können. Mit der Neuregelung werden auch auch sexuelle Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden, geahndet – damit reagiert der Bundestag auf die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln, bei welchen eine Gruppe Männer zahlreiche Frauen beraubt und sie massiv sexuell belästigt haben und gewalttätig wurden. 

Der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, meint in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung jedoch: „Diese Prozesse werden in der Regel schwierig zu führen sein, weil Aussage gegen Aussage steht und es keine weiteren Indizien gibt“, die Tat habe nämlich ohne Widerstand oder Gewalt stattgefunden, ansonsten wäre es eine Vergewaltigung. Grundsätzlich begrüße Gnisa aber das Ziel, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu stärken. Der Öffentlichkeit soll jedoch bewusst sein, dass die Reform nicht zu einem signifikanten Anstieg der Verurteilungen führen muss