Das sogenannte Upskirting, also das heimliche Fotografieren unter den Rock ist künftig in Deutschland eine Straftat. Auch das ungewollte Fotografieren in den Ausschnitt und Filmmitschnitte von Unfalltoten können bald Haftstrafen nach sich ziehen.

Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern waren nach bisheriger Rechtslage noch keine Straftat.

Bis zu zwei Jahre Haft bei Upskirting

Wer künftig Personen ungefragt unter den Rock, das Kleid oder in den Ausschnitt filmt, muss in Deutschland künftig mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die gleiche Strafe droht übrigens auch, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bislang schützte das deutsche Strafrecht nämlich nur lebende Unfallopfer. „Solche Grenzüberschreitungen sind nicht hinnehmbar“, erklärte Bundesjustizministerium Christine Lambrecht. So sei das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt eine schamlose Verletzung der Intimsphäre. Auch Bilder von Unfallopfern verletzten jeden menschlichen Anstand. „Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.“

Lambrecht hatte bereits vergangenen September einen entsprechenden Gesetzesentwurf angekündigt. Denn bisher hat man in Deutschland Upskirting nur als Ordnungswidrigkeit mit geringen Geldstrafen geahndet.

So sieht es in Österreich aus

In Österreich gibt es keinen eigenen Strafbestand gegen Upskirting. Damit sich eine betroffene Person wehren kann, muss man den Übergriff erst einmal bemerken. Wenn sich der Täter weigert, die daraus entstandenen Bilder zu löschen, könnte man beispielsweise zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Wer privat eine Klage einbringt, muss sich aber auf ein ziemlich kostspieliges Verfahren einstellen. Verliert man dann den Prozess, muss man für ihn zur Gänze aufkommen.