Ab dem 29. Mai dürfen Hallen- und Freibäder in Österreich auf Erlass der Regierung wieder öffnen. Die entsprechenden Richtlinien für die Öffnung der Bäder wurde nun vom Bund veröffentlicht.

Demnach ist in den Becken ein Sicherheitsabstand von ein bis zwei Metern einzuhalten. Zudem sind in öffentlichen Bädern pro Gast zehn Quadratmeter Liegefläche vorgesehen.

Bäder öffnen: Diese Richtlinien müssen beachtet werden

In Österreich soll mit 29. Mai wieder die Bade-Saison eröffnet werden. Die entsprechende Erlaubnis gab die Regierung bereits am 28. April. Nun legte der Bund die Richtlinien für die Öffnung von Frei- und Hallenbädern fest. Demzufolge soll es in Freibädern und Bädern an Oberflächengewässern künftig zehn Quadratmeter Liegefläche pro Gast geben. In den Becken muss zudem stets ein Sicherheitsabstand von ein bis zwei Metern zwischen den Badegästen eingehalten werden. Auch in Hallenbädern ist eine Liegefläche von je zehn Quadratmetern pro Gast vorgesehen. Für Personen, die im selben Haushalt Leben gilt der Sicherheitsabstand untereinander nicht. Wie viele Menschen gleichzeitig ins Wasser dürfen, werde mit Schildern angezeigt.

Ticket-Verkauf online

Der Verkauf von Eintrittskarten für Bäder soll in den nächsten Wochen zudem vorerst online oder über Vorverkaufsstellen stattfinden. Im Zweifelsfall kann der Eintritt allerdings auch vor Ort bezahlt werden. Die Ein- und Ausgangsbereiche sowie der Kassenbereich müssen mit Abstandsmarkierungen gekennzeichnet sein. Denn auch beim Anstellen ist ein Abstand von mindestens einem Meter verpflichtend. In Innenbereichen, wie etwa bei Kassen-, Sanitär- und Umkleidebereichen, muss außerdem ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Feuchträume, wie beispielsweise Duschen oder S Schwimmhallen.

Spezielle Regelung für Rutschen und Duschen

Die Wegstrecken in Bädern sollen dem Prinzip einer „Einbahnregelung“ folgen, heißt es in den Richtlinien der Regierung. Diese Regelung gilt dabei nicht nur in Umkleidekabinen, sondern auch in Duschen und bei der Nutzung von Rutschen und Springtürmen. Demnach werde die Rutsch-Röhre nur alle 30 Sekunden freigelassen. Der Grund dafür liege laut den Richtlinien darin, dass „ausgespülte Nasen-Rachen-Sekrete nach dem Aufprall in nicht desinfiziertes Wasser gelangen“. In Whirlpools muss ein Abstand von mindestens einem Meter unter den Gästen eingehalten werden. Bei Saunaanlagen, Warmluft- oder Dampfbädern sei eine „wirksame Lüftung“ Voraussetzung. Jedoch ist die Nutzung von Saunas und Dampfbädern derzeit nur für Personen, die im gleichen Haushalt leben, erlaubt.

Für Kleinbadeteiche gibt es zudem eigene Richtlinien. Denn hier gilt ein Mindestabstand von drei bis vier Metern unter den Badegästen. Zudem sind hier jeweils 25 Quadratmeter Badebereich pro Gast vorgesehen. Die großen Abstände unter den Besuchern seien gemäß der Richtlinien eine logische Konsequenz, da das Wasser in Kleinbadeteichen „keiner Desinfektion unterzogen wird“.

Aufgrund fehlender Daten könne man eine Infektion im Badewasser derzeit nicht komplett ausschließen, heißt es in den Richtlinien. Prinzipiell sei das Risiko einer Infektion mit Sars-CoV-2 beim Baden trotz geringer wissenschaftlicher Erkenntnisse eher gering, solange man sich an die Regeln halte.