Mit dem 1. August 2022 wird in Österreich die Quarantäne-Pflicht beendet. Wer Corona-positiv ist, muss also nicht länger verpflichtet zu Hause bleiben. Dennoch gelten einige Verschärfungen und Einschränkungen für Infizierte.

Das sind die aktuellen Maßnahmen!

Maskenpflicht statt Quarantäne

Weiterhin gilt: Wer sich krank fühlt, soll zu Hause bleiben. Doch jene Menschen, die symptomfrei sind und sich trotz positivem Test fit fühlen, müssen ab heute (1. August 2022) nicht länger in Quarantäne bleiben. Dennoch gelten einige verstärkte Maßnahmen.

Denn für positiv getestete Personen gilt ab sofort eine strengere Maskenpflicht. Konkret bedeutet das, dass Infizierte überall eine FFP2-Maske tragen müssen, sobald sie das eigene zu Hause verlassen. Infizierte unterliegen also sogenannten Verkehrsbeschränkungen.

Die Maskenpflicht gilt dabei sowohl in den Öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im Büro, im Handel und im Freizeit- und Tourismusbereich. Einzige Ausnahme: wer im Freien ist und einen Abstand von zwei Metern zu anderen Menschen hat, kann die Maske ablegen. Infizierte dürfen ab sofort also wieder in die Gastronomie, ins Kino oder auch ins Schwimmbad – sie müssen dabei allerdings durchgehend eine Maske tragen.

Ausnahmen und weitere Einschränkungen

Am Arbeitsplatz gilt ebenfalls Maskenpflicht, außer die infizierte Person ist beispielsweise in einem Einzelbüro und kann den Kontakt mit anderen Menschen komplett verhindern. Besteht allerdings körperlicher Kontakt zu anderen Personen in geschlossenen Räumen, muss die Maske getragen werden, heißt es in der Verordnung.

Ausgeschlossen von dieser Lockerung sind allerdings die sogenannten „sensiblen Bereiche“, also Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten, Volksschulen und Seniorenheime. Hier gilt weiterhin ein Betretungsverbot für Covid-positive Personen. Lediglich Personen, die in diesen Betrieben arbeiten oder selbst Patient*innen sind dürfen auch positiv getestet hinein, sofern sie sich nicht krank fühlen.