Facebook kann nach dem neuesten Urteil des Europäischen Gerichtshofs dazu gezwungen werden, Hasskommentare weltweit zu entfernen. Der Beschluss geht auf eine Klage der österreichischen Politikerin und ehemaligen Grünen-Chefin Eva Glawischnig zurück.

Darin ging es um einen Artikel auf einer Facebook-Seite, auf der man ein Foto von Glawischnig mit Begleittext veröffentlichte. Auf der Seite posteten User beleidigende Äußerungen, unter anderem wurde Glawischnig als „miese Volksverräterin“ bezeichnet. Laut EU-Recht ist es auch möglich, dass die Verfügung weltweite Wirkung erlangt.

Nach Glawischnig-Klage: Facebook muss Hasspostings löschen

Die ehemalige Chefin der Grünen, Eva Glawischnig, klagte Facebook wegen einer Facebook-Seite, auf der neben einem Foto Glawischnigs ein Begleittext („Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben“) veröffentlicht wurde. Auf der Seite posteten User Beleidigungen gegen die Politikerin. Unter anderem beschimpfte man sie als „miese Volksverräterin“. Den Beitrag konnte jeder Nutzer abrufen. Die ehemalige Grünen-Chefin wollte genau dagegen vorgehen. Glawischnig hatte schließlich in erster Instanz Recht bekommen. Der Oberste Gerichtshof in Österreich hatte die Sache dann dem Europäischen Gerichtshof zur Auslegung der betroffenen Richtlinie weitergeleitet.

Die EU-Richter stellten dann klar, dass es das EU-Recht nationalen Gerichten nicht verbietet, einen Online-Anbieter wie Facebook zu zwingen, zusätzlich zu einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar auch ähnliche Kommentare zu entfernen. Das EU-Recht verwehre es auch nicht, dass eine solche Verfügung weltweit wirkungsvoll sei. Das bedeutet, dass Facebook künftig in allen Ländern Hasspostings löschen muss. Bisher hat Facebook beleidigende Postings oft nur in den einzelnen Ländern ausgeblendet. So waren beispielsweise die Kommentare gegen Glawischnig ursprünglich nur in Österreich nicht mehr sichtbar. Der Social Media-Konzern hatte bis jetzt immer nur das Minimum an Hasspostings gelöscht. Mit dem Urteil will man Klarheit schaffen, dass die Plattform sowohl Hass-Postings wie auch Kommentare entfernen muss. Mit dem Urteil verpflichtet man die Plattform, beim Wiederauftauchen bereits beanstandeter Hasspostings zu handeln. Bislang hatten Nutzer in solchen Fällen erneut Meldung erstatten müssen.

Glawischnig freut sich über „historischen Erfolg“.

Eva Glawischnig-Piesczek freut sich über das Urteil und bezeichnet es als „historischen Erfolg“. Facebook müsse nun schnell auf Hasspostings reagieren. Es sei darum gegangen, Rechtsgrundsätze zu schaffen, um Menschen zu helfen, die mit Verbalgewalt im Internet konfrontiert sind. Facebook sei nun verpflichtet, „grausliche Postings direkt zu löschen“.