Laut dem Wiener Bürgermeister Michael Ludwig kommt ab Montag, 28. September eine verpflichtende Registrierung von Gästen in der Gastronomie. Das soll dabei helfen, Kontaktpersonen im Fall einer Corona-Infektion leichter ausfindig zu machen.

Demnach müssen Wirte ab Montag Formblätter auslegen, in die sich die Gäste eintragen.

Registrierungspflicht für Lokal-Gäste in Wien

Am 28. September erlässt die österreichische Hauptstadt eine Verordnung zur verpflichtenden Registrierung von Gästen in der Gastronomie. Damit soll die Nachverfolgung von Kontaktpersonen im Fall einer Corona-Infektion erleichtert werden. Die Registrierung erfolgt über einzelne Formblätter, nicht über Listen. Dafür werde die Stadt Wien eine Vorlage online stellen, die die Wirte verwenden können. Bürgermeister Ludwig betonte, dass man bewusst auf Listen verzichte. So soll sichergestellt werden, dass andere Besucher nicht einsehen können, wer an jenem Tag ebenfalls im Lokal war.

Die Formblätter müssen dann von den Wirten gesammelt und vier Wochen lang aufbewahrt werden. Die Behörde dürfe übrigens nur im Infektionsfall in die Unterlagen Einsicht nehmen. Damit soll der Datenschutz gewährleistet bleiben. Wer sich weigert, die Formulare aufzulegen, kann mit Strafen rechnen.

Name und Telefonnummer

Geplant ist, dass die Gastronomen die Vor- und Nachnamen, die Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie die Tischnummer ihrer Kunden aufzeichnen. Nicht angegeben muss man aber die Wohnadresse. Die Regelung soll vorerst bis Ende des Jahres gelten.

Keine Änderung bei der Sperrstunde

Laut Ludwig soll es keine Änderung bei den Sperrstunden geben. Denn die Vorverlegung von 1 Uhr auf 22 Uhr könnte die Gefahr erhöhen, dass Personen nach dem Schließen der Lokale zu illegalen Partys gehen oder daheim große Partys schmeißen würden.