Der von der Frau getrennt lebende Vater hatte ihr daraufhin das Kind weggenommen und beschuldigte seine Ex-Freundin psychische Probleme zu haben und drogensüchtig zu sein. Vor Gericht wurde schließlich entschieden, dass die Mutter das Sorgerecht zwar behalten, aber ihr Kind nicht mehr stillen dürfe. Der Grund dafür: Beim Tätowieren können Krankheiten übertragen werden. Ein HIV- und Hepatitis-Test fiel bei der 20-Jährigen jedoch negativ aus. Laut dem Richter sei es für ein aussagekräftiges Ergebnis aber noch zu früh. Er begründete die harte Entscheidung zudem damit, dass die Frau während der Stillphase Cannabis konsumiert hatte.

Die Frau legte Berufung gegen das Urteil des Gerichtes ein. Der Tätowierer gab vor Gericht an, dass er grundsätzlich keine Schwangeren oder stillende Mütter tätowieren würde. Die 20-Jährige hätte ihm jedoch verschwiegen, dass sie noch stillt.

Der Verband stillender Mütter in Australien (Australien Breastfeeding Association) kritisierte das Urteil des Gerichtes. Die Vorsitzende Rebecca Naylor gab im australischen Radio zu bedenken, dass die Wahrscheinlichkeit, sich beim Tätowieren mit einer Krankheit anzustecken, sehr gering sei. Sie forderte alle tätowierten Frauen dazu auf, ihre Kinder weiter zu stillen.

Generell raten Frauenärzte und Tätowierer davon ab, sich während der Schwangerschaft oder der Abstillzeit tätowieren oder piercen zu lassen, um keine Gesundheitsrisiken einzugehen.