Kann man wirklich alles, was man sich kauft, innerhalb von zwei oder vier Wochen zurückgeben oder ist das bloß ein riesen großer Mythos? Die meisten Menschen wissen gar nicht genau, was Käufer dürfen und was nicht.

Wir klären die sechs größten Mythen bezüglich Umtausch und Rückgabe auf.

1. Die Verkäufer müssen die Ware zurücknehmen

Die meisten Käufer sehen es als selbstverständlich an, dass sie ihre gekaufte Ware wieder zum Händler zurückbringen können. Doch das ist ein großer Irrtum. Es gibt in Österreich keine allgemeine Rücknahmepflicht, so die Arbeiterkammer. Viele Unternehmen bieten jedoch freiwillig an, die Ware zurückzunehmen. Es ist also einzig und allein die Kulanz und Kundenfreundlichkeit der Verkäufer. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch, dass Waren wie frische Lebensmittel, Blumen, Maßanfertigungen, Kosmetika, Schmuck und entsiegelte CDs oder DVDs vom Umtausch ausgeschlossen sind.

Online gilt ebenfalls, dass Artikel wie Kosmetika, Lebensmittel oder Datenträger grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen sind. Beziehungsweise ist es sehr stark von der Kulanz des Onlineshops abhängig.

2. Man kann die Ware nur innerhalb von 14 Tagen umtauschen

Wie schon erwähnt gibt es im Einzelhandel grundsätzlich kein gesetzliches Rückgaberecht, weswegen es auch keine generelle Rückgabefrist von 14 Tagen gibt. Eine Ausnahme ist natürlich, wenn die 14 Tagen ausdrücklich in den AGBs festgehalten sind. Bei großen Modemarken ist zum Beispiel auf dem Kassabon eine Rückgabefrist vermerkt, diese beträgt in der Regel 14 – 28 Tage.

Anders sieht es aber im Onlinehandel aus. Hier schließen Käufer und Verkäufer einen sogenannten Fernabsatzvertrag ab. Dieser besagt, dass Kunden ein 14-tätiges Widerrufsrecht haben, welches meist ab Erhalt der Ware beginnt. Dieses Widerrufsrecht sollte aber keinem Umtauschrecht gleichgesetzt werden.

3. Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen

Immer öfter lesen wir, dass „reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist“. Weist ein Produkt beim Kauf keinerlei Schäden auf, auch wenn es gebraucht ist, dann muss der Händler die Ware nicht zurücknehmen. 

4. Rückgabe oder Umtausch mangelhafter Ware nur im Originalkarton

Vor allem bei größeren Anschaffungen, wie einem Fernseher oder einer Mikrowelle, neigen wir dazu die riesen großen Verpackungen zu entsorgen. Doch es herrscht der allgemeine Glaube, dass defekte Geräte nur im Originalkarton zurückgegeben werden können. Das ist allerdings ein Irrtum. Liegt ein Mängel vor, dann kann die Ware auch problemlos ohne Karton zurückgebracht werden. Die Gewährleistung greift auf jeden Fall.

5. Die Garantie schützt Verbraucher zwei Jahre lang vor Mangelware

Zuallererst muss hier zwischen den Begriffen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden. Die Gewährleistung beschreibt die gesetzlichen Ansprüche des Käufers in einem Kaufvertrag. Sie besagt, dass Verkäufer sich dazu verpflichten, Waren, die frei von Sach- und Rechtsmängeln sind, zu verkaufen. Sie beträgt insgesamt 24 Monate. Bei Gebrauchtwaren kann sie jedoch über die AGBs oder über eine beidseitige Vereinbarung auch bei zwölf Monaten liegen.

Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Dienstleistung des Händlers gegenüber dem Kunden, die zusätzlich zur Gewährleistung bestehen kann. Sie bezieht sich in der Regel auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder des gesamten Produkts und ist in einer Garantieerklärung festgehalten. Eine Garantie verringert oder ersetzt auch den Anspruch an die gesetzlich geregelte Gewährleistung nicht. Verbraucher sollten nicht vergessen, dass sowohl beim Online- als auch beim Offlinekauf die Gewährleistung über die Händler gegeben ist und die Garantie in der Regel über die Hersteller. Dementsprechend sollte man sein Anliegen an den richtigen Ansprechpartner adressieren. Scheitert eine Reparatur zweimal oder schlägt eine Ersatzlieferung fehl, dann kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder die Minderung des Kaufpreises fordern.