Aufgrund des Coronavirus sind Nachtlokale, Bars, Clubs und Restaurants bis auf Weiteres geschlossen. Die Existenz von tausenden Gastronomen ist damit bedroht. Nun drohen sie mit einer Verfassungsklage gegen die österreichische Regierung.

Denn das Maßnahmengesetz zur Bekämpfung von COVID-19 habe für unterschiedliche Unternehmen ganz unterschiedliche Konsequenzen.

Verfassungsklage gegen österreichische Regierung

Derzeit formiert sich eine Gruppe von Wirten, die eine Verfassungsklage anstrebt. Der Wiener Anwalt Mathias Dechant sieht die Verfassungswidrigkeit übrigens in einer Verletzung des Gleichheitssatzes. Denn das von der Regierung beschlossene Maßnahmengesetz habe unterschiedliche Konsequenzen für unterschiedliche Unternehmen, erklärt er gegenüber dem Kurier.

Denn eigentlich können Unternehmen Entschädigungsansprüche nach dem Epidemiegesetz machen. Für Gastronomen und Hoteliers gilt das aber nicht. Stattdessen gilt für sie eine Verordnung des Sozialministers. Und diese hebelt das Epidemiegesetz aus. „Gemäß Covid-19-Maßnahmengesetz soll das Epidemiegesetz nicht zur Anwendung kommen. Außerdem treffen die Maßnahmen Betriebe, je nach deren Größe, wohl auch unterschiedlich hart, was im Ergebnis ebenfalls eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung bedeuten kann“, sagte Dechant gegenüber dem Kurier. Seine Kanzlei habe deshalb bereits eine große Anzahl an Unternehmen vereint, die rechtliche Schritte verfolgen möchten.

Hochfahren der Gastronomie ab Mitte Mai?

Für Gastronomie, Hotellerie und Freizeitwirtschaft ist die Corona-Krise katastrophal. Die Regierung plant zwar, die Branche ab Mitte Mai schrittweise wieder hochzufahren, dafür seien aber bis Ende April Evaluierungen notwendig. Wie das stufenweise Hochfahren der für Österreich so wichtigen Branche konkret ausschauen wird, wird aktuell noch besprochen. „Wir sind dabei, das auszuarbeiten“, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger bei einer Pressekonferenz.

„Wir beraten gemeinsam mit der Branche immer unter Bedachtnahme von gesundheitlichen Notwendigkeiten“, erläuterte die Politikerin zudem. Für Urlauber, Restaurant- und Gasthausbesucher sowie Nutzer von Freizeitangeboten soll es aber bestimmte Verhaltensregeln geben.