Im US-Bundesstaat Oklahoma wurde ein (milde ausgedrückt) unmenschliches Urteil gefällt. Ein 17-jähriger Mann soll ein 16-jähriges Mädchen zum Oralsex gezwungen haben – die junge Frau war während der Tat bewusstlos und hatte einen Blutalkoholspiegel von etwa 3,4 Promille.

Der Tathergang

Der Guardian berichtet, dass der junge Mann dem Mädchen nach einer Feier im Park angeboten habe, sie mit dem Auto nach Hause zu bringen. Ein zweiter Junge, der einen Teil der Fahrt mit dabei war berichtete, dass die junge Frau immer wieder bewusstlos geworden sein soll.

Die 16-Jährige wurde schließlich in ihrem heiklen Zustand bei ihrer Großmutter abgeladen, die sie sofort ins Krankenhaus brachte. Bei der Untersuchung stellten die Ärzte fest, dass die junge Frau Opfer von sexueller Gewalt geworden war. Sie fanden DNA Spuren des 17-jährigen Mannes im Mund und auf den Beinen des Mädchens. Der Aussage des Jungen zufolge fand der Oralsex in beidseitigem Einvernehmen statt, während das Opfer angab, der sexuellen Handlung bestimmt nicht zugestimmt zu haben.

Eine menschenunwürdige Entscheidung?

Das Gericht in Oklahoma entschied allerdings, dass es sich bei diesem Vorfall nicht um Vergewaltigung handle. Man könne demnach nicht von aufgezwungenen sexuellen Handlungen sprechen, wenn das Opfer so betrunken ist, dass es von der Tat nichts „mitbekommt“. So wurde der Junge zwar der „Erzwungenen oralen Sodomie“ angeklagt, die Anklage wurde aber fallen gelassen, da im Erzwungene-Sodomie-Gesetz von Oklahoma nicht explizit aufgelistet sei, dass man diesen Akt nicht mit Betrunkenen, bzw. Bewusstlosen vollführen dürfe.

Der Anwalt des Beschuldigten erklärte: „Es gibt absolut keine Hinweise dafür, dass er sie gezwungen haben soll. Außer, dass sie zu betrunken war, um ihr Einverständnis zu geben.“

So nicht!

Die Tatsache, dass das Gericht die Anklage nicht zuließ, weil es wortwörtlich „Kein Gesetz gebe, das dies verbietet“, zeigt erneut, welchen Stellenwert die Rechte von Frauen und Opfern sexueller Gewalt auch heute noch haben.

Die US-Opferverbände zeigen sich empört über die Entscheidung des Gerichts. The Guardian zitiert den zuständigen Staatsanwalt: „…Ich kann nicht glauben, dass irgendjemand – bis zu dieser Entscheidung – geglaubt hat, so ein Verhalten sei nach aktueller Gesetzeslage nicht zwangsläufig verboten, oder gar legal“.