Nach anhaltenden Protesten der Bevölkerung schaltet sich bei dem umstrittenen Abtreibungsverbot in Texas jetzt auch die US-Regierung ein. Das Justizministerium will das Verbot sofort für ungültig erklären.

Der Grund: Die Regelung sei verfassungswidrig.

Kritik am Abtreibungsverbot

„Man muss nicht lange nachdenken, um den Schaden zu erkennen, der unserer Gesellschaft entstehen würde, wenn es den Staaten erlaubt wäre, solche Gesetze zu erlassen und jede Privatperson zu ermächtigen, die verfassungsmäßig geschützten Rechte eines anderen auf diese Weise zu verletzen“, sagt US-Justizminister Merrick-Garland über das Abtreibungsgesetz in Texas.

Er nennt die sogenannte „Heartbeat Bill“ verfassungswidrig- Das Justizministerium verklagt deshalb jetzt den Bundesstaat Texas und fordert, dass die Regelung umgehend für ungültig erklärt wird. Denn eigentlich ist eine Abtreibung laut dem 14. Verfassungszusatz Teil der Privatsphäre einer Frau.

Mit der seit 1. September gültigen „Heartbeat Bill“ wird dieses private Thema jetzt aber gesetzlich reguliert. Denn das Gesetz verbietet eine Abtreibung ab der sechsten Schwangerschaftswoche; ein Zeitpunkt, zu dem viele Frauen noch nicht einmal wissen, dass sie schwanger sind. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Gesundheit durch die Schwangerschaft in Gefahr ist.

Abtreibungsverbot macht Bürger zu „Kopfgeldjägern“

Kritisch betrachtet das Justizministerium auch die im Gesetz enthaltene Regelung, dass jede Person Menschen anklagen kann, die eine Abtreibung durchführen. Das Justizministerium spricht von einer „beispiellosen Regelung“, die aus Bürgern „Kopfgeldjäger“ mache.

Die „Heartbeat Bill“ sorgte bereoits in den vergangenen Wochen international für Aufsehen und Unmut. Tagelang protestieren Bürger und Prominente gegen die Regelung in Texas. Sogar Joe Biden sprach sich eindeutig gegen das Gesetz aus und versprach, die Frauenrechte weiterhin zu schützen und zu verteidigen.

Petition bei Oberstem Gerichtshof abgelehnt

Die Klage des Justizministeriums ist aber nicht der erste rechtliche Schritt gegen das Gesetz. Bereits Anfang September wurde ein Notfall-Antrag beim Obersten Gerichtshof eingereicht, der die Inkraftsetzung verhindern sollte. Der Oberste Gerichtshof lehnte diesen Antrag jedoch in einer fünf zu vier Entscheidung ab. Die Begründung basierte auf “komplexen und neuartigen verfahrenstechnischen Fragen“, hieß es seitens des Gerichtshofes.

In der Erklärung hieß es aber auch, dass weitere Klagen gegen das Gesetz möglich wären. Diesen Hinweis scheint sich das Justizministerium jetzt zu Herzen genommen zu haben.