Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich auf einen strengen Neun-Punkte-Plan (Kontaktverbot) zur Eindämmung des Coronavirus.

Hier das umfassende und 9 Punkte enthaltende „Coronavirus-Kontaktverbot“ für Deutschland:

  • Ansammlungen von mehr als zwei Personen werden grundsätzlich verboten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
  • Generell soll der Kontakt zu anderen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • In der Öffentlichkeit muss ein 1,50-Meter-Abstand eingehalten werden.
  • Gastronomiebetriebe sollen geschlossen bleiben. Die Lieferung und das Abholen mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause bleiben erlaubt.
  • Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege – darunter Friseure und Kosmetikstudios – sollen geschlossen werden. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin möglich.
  • Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und Polizei überwacht und sanktioniert werden.
  • Hygienevorschriften sollen in Betrieben für Mitarbeiter und Besucher eingehalten werden.
  • Der Weg zur Arbeit, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sollen der Vereinbarung zufolge weiterhin möglich sein. Ausnahmen gelten demnach zudem für zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.
  • Die Punkte gelten zunächst für zwei Wochen, so die Vereinbarung.