Ab 15. Mai können wir endlich wieder in Restaurants und Gastgärten essen gehen. Weil aber immer noch die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus besteht, gibt es gewisse Verhaltensregeln, an die sich die Besitzer, wie auch die Gäste halten müssen.

Wir haben euch hier zusammengefasst, wie wir uns künftig in Lokalen verhalten müssen:

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind streng geregelt. Wer also hofft, noch bis nach Mitternacht bei einem guten Gläschen Wein im Lieblings-Lokal sitzen zu können, den müssen wir leider enttäuschen. Denn die Restaurants dürfen nur zwischen 6 Uhr und 23 Uhr geöffnet haben.

Mindestabstand

Außer zu jenen Personen, mit denen man am Tisch sitzt, muss der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter weiter eingehalten werden. Auf Händeschütteln oder Körperkontakt ist zu verzichten. Wenn die Kellner die Gäste zum Tisch geleiten, müssen sie auch auf den Abstand achten. Beim Servieren muss der Abstand aber nicht eingehalten werden. Die Tische in den Restaurants müssen außerdem so aufgestellt werden, dass der Mindestabstand zwischen den Besuchergruppen gewährleistet ist.

Die Gastronomen müssen übrigens bereits im Eingangsbereich „Hinweise durch Aufsteller, Schilder, Steher, Bodenmarkierungen oder andere Hilfsmittel bereits im Eingangsbereich des Lokals anbringen“, so die Anweisung der Regierung.

Maximal vier Erwachsene pro Tisch

Auf große Familienfeiern in Restaurants müssen wir wohl trotz der Öffnung der Restaurants bis auf Weiteres verzichten. Die Besuchergruppe darf maximal aus vier Erwachsenen bestehen. Hinzu kommen noch minderjährige Kinder, für die es kein Personenlimit gibt.

Kein Schankbetrieb an der Theke, Gruppenreservierungen nicht möglich

Der Bewegungsradius in den Lokalen bleibt eingeschränkt. Ein Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt. Tische sind zudem vorab zu reservieren. Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht möglich.

Schutzmasken

Im Unterschied zum Servicepersonal, das einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen hat, besteht für die Gäste am Tisch keine Maskenpflicht. Masken sind aber beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie bei Toilettenbesuchen vorgesehen. Das Personal wiederum muss in Küchen und Lagern keine Masken tragen, wenn der Mindestabstand eingehalten wird.

Kein Salz am Tisch

Wer sein Essen gerne nachsalzt, wird wohl auch enttäuscht sein. Denn Restaurants dürfen keine Menagen, also Salz, Pfeffer, Ketchup, Mayo etc. auf die Tische stellen. Außerdem müssen die Speise- und Getränkekarten abwischbar, also foliert sein. Wer das nicht bereitstellen kann, muss für Alternativen wie Einwegkarten, eine Tafel, eine digitale Karte für Smartphones oder Papiertischsets mit dem abgedruckten Angebot sorgen.

Buffets sind unter Auflagen erlaubt

Buffets sind weiterhin erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Auflagen. Mitarbeiter dürfen bei Stationen stehen, um „Speisen auf Wunsch des Gastes anzurichten“. Und „Selbstentnahme vorportionierter Gerichte“ ist auch erlaubt.

Eine „Selbstentnahme durch den Gast von offen präsentierten Speisen“ ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich: „mit Handschuhen für den einmaligen Gebrauch“, „nach Reinigung der Hände an einem betreuten Desinfektionsmittelspender unmittelbar vor der Buffetstation“ oder „mit Einwegvorlegbesteck“, heißt es vom Landwirtschafts- und Tourismusministerium 

Strenge Reinigungsvorschriften

Das Restaurant muss natürlich nun besonders auf die Reinigung achten. So müssen die Tischoberfläche und Stuhlrücken und Armlehnen nach jedem Gast gereinigt werden, das Tischtuch gehört stets ausgetauscht. Auch oft berührte Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe oder Lichtschalter muss man regelmäßig putzen.

Außerdem soll auch drinnen für Frischluft gesorgt werden. „Häufig lüften bzw. Türen offenhalten, soweit das Wetter dies erlaubt“, heißt es. Und jedes Tablett bei Selbstbedienung gehört nach der Benützung gereinigt. Auf der Toilette müssen ausreichend Seife und Einweghandtücher bereits gestellt werden.

Verhaltensregeln sichtbar aufstellen

Auch für all jene, bei denen die neuen Regeln für Verwirrung sorgen, gibt es eine Lösung. Die Verhaltensregeln für die Gäste müssen vom Restaurant nämlich gut sichtbar platziert sein.