In Deutschland möchte man nun gegen Konversionstherapien vorgehen, die für homosexuelle Menschen angeboten werden.

Verbotene Behandlungen werden zudem mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet.

Das deutsche Gesundheitsministerium hat beschlossen, künftig gegen Konversionstherapien vorzugehen. Diese Therapien haben dabei das Ziel, Menschen von ihrer Krankheit der Homosexualität zu befreien. Für den deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn sind diese Umstände unverständlich. „Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.“, so Spahn. Aus diesem Grund sollen Konversionstherapien mit Minderjährigen strafbar gemacht werden.

Behandlungen bei Willensmangel nicht erlaubt

Des Weiteren möchte das deutsche Gesundheitssystem auch allgemein strenger gegen die umstrittene Therapie vorgehen. Deshalb sind Behandlungen bei einer Einwilligung volljähriger „Patienten“ nur noch unter bestimmten Bedingungen zulässig. Liegt ein Willensmangel vor, wie etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung, ist eine Therapie streng verboten. Rechtswidrige Behandlungen werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet.

Deutschland setzt Zeichen gegen Homophobie

Das deutsche Rechtssystem möchte damit unter anderem ein Zeichen gegen Homophobie setzen. „Homosexualität ist keine Krankheit. Ein Verbot ist ein wichtiges Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: Es ist okay, so wie du bist“, erklärt Jens Spahn seine Bemühungen. Das neue Verbot soll auch das Bewerben, Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien miteinbeziehen. Jedoch sind Behandlungen von sexuellen Störungen wie Exhibitionismus oder Pädophilie weiterhin erlaubt. Wann das gesetzliche Verbot von Konversionstherapien in Kraft tritt, ist allerdings noch nicht bekannt.

Verbot ab 2020 rechtskräftig

Wie bekannt wurde, stehen Konversionstherapien ab 2020 unter Strafe. Personen, die ihre „Patienten“ aufgrund von Homosexualität behandeln, aber auch Menschen, die sich in sogenannte Konversiontherapien begeben, droht eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr. Das Bundeskabinett stimmte dem Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn, über ein endgültiges Verbot von Konversiontherapien, nun einstimmig zu.