Mit 1. Oktober 2021 werden die Corona-Maßnahmen in Wien wieder strenger. Zu den Wiener Covid-Regeln gehört jetzt auch eine 2G-Regel.

Diese Regeln gelten jetzt in der Bundeshauptstadt.

Neue Covid-Regeln: 2G-Regel in Nachtgastro

Seit 15. September gilt in ganz Österreich der sogenannte „Drei-Stufenplan“, der gewisse Einschränkungen erfordert, sobald eine Anzahl an Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt ist. Wie auch schon in der Vergangenheit gab Bürgermeister Michael Ludwig bekannt, dass Wien die Maßnahmen etwas strenger nehmen werde als alle anderen Bundesländer und stellte die konkreten Einschränkungen vor.

Dazu gehört, dass bei allen Veranstaltungen ab 500 Personen ab sofort ein 2G-Nachweis notwendig ist. Das heißt, dass nur mehr geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Diese Regelung gilt auch für die Nachtgastronomie wie Bars und Clubs. Auch hier können nur mehr geimpfte oder genesene Personen eintreten – ein Test alleine reicht nicht mehr.

Für alle Mitarbeiter in der Nachtgastronomie oder bei Events über 500 Personen gilt die sogenannte 2,5G-Regel. Diese besagt, dass nur mehr Menschen tätig sein dürfen, die geimpft, genesen oder PCR-getestet sind. Haben die Personen keinen Nachweis, müssen sie mit FFP2-Maske arbeiten. Wer kleinere Events mit mehr als 25 Personen plant, muss ebenfalls diese 2,5G-Regel beachten.

Keine Antigentests und FFP2-Maskenpflicht

Allgemein verliert der Antigentest in Wien jetzt seine Gültigkeit. Als getestet gelten also nur mehr jene Personen, die einen PCR-Test gemacht haben. Die PCR-Tests sind 48 Stunden lang gültig.

Es gilt also in allen Bereichen, in denen zuvor ein 3G-Nachweis notwendig war, jetzt die 2,5G-Regel. Dazu gehören etwa die Gastronomie oder körpernahe Dienstleister wie der Friseur. Die einzige Ausnahme der Antigentests ist bei Kindern unter 12 Jahren.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt ja seit 15. September wieder in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie den Geschäften des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Supermärkten. In Wien wird die Maskenpflicht jetzt auf den gesamten Handel ausgeweitet.