Seit heute (Montag, 14. September) gelten in ganz Österreich wieder verschärfte Corona-Maßnahmen. Bundeskanzler Sebastian Kurz warnte erst kürzlich vor einem zweiten Lockdown und sprach am Sonntag vom „Beginn der zweiten Welle„.

Die neuen Regelungen gelten bundesweit und völlig unabhängig von der Corona-Ampel.

Indoor Masken tragen

Seit heute (Montag, 14. September) muss man in allen öffentlichen Innenräumen eine Maske tragen. Das gilt ab sofort nicht nur für Supermärkte, sondern auch für den gesamten Handel, im Dienstleistungssektor und bei Behörden mit Kundenkontakt. Auch Schüler und Lehrer müssen außerhalb des Klassenzimmers Masken tragen. Doch es gibt auch einige Ausnahmen für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes:

  • In der Gastronomie muss nur das Servicepersonal eine Maske tragen. Kunden müssen gar keine Masken mehr tragen, auch nicht beim Verlassen oder Betreten des Lokals. Allerdings muss man unbedingt beim Durchgehen im Lokal, wenn man bei Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören vorbeigeht, den Abstand von einem Meter einhalten.

  • Auch bei Kulturveranstaltungen gelten Sonderregeln. Denn man muss zum Beispiel bei einem Opernbesuch nicht dauerhaft eine Maske tragen. Nur beim Betreten und Verlassen des Sitzplatzes. Sobald man am zugewiesenen Platz ist, darf man den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.

  • Dasselbe gilt auch bei Sportveranstaltungen im Innenbereich, sofern es dort fixe Sitzplätze gibt. Sollte das nicht der Fall sein, dann muss die Maske durchgehend getragen werden. Auch die Sportler selbst müssen wieder neue Corona-Maßnahmen befolgen. So gilt zum Beispiel im Garderoben-Bereich eine Maskenpflicht.

Veranstaltungen werden wieder begrenzt

Auch für Veranstaltungen gelten neue Corona-Maßnahmen:

  • Veranstaltungen im Freien ohne fixe Sitzplätze werden auf maximal 100 Personen begrenzt, im Inneren auf 50. Für Veranstaltungen im Freien mit fixen Sitzplätzen und weiteren Sicherheitsmaßnahmen gibt es ein Limit von 3.000 Personen, im Inneren ist die Anzahl in diesem Fall auf 1.500 Personen begrenzt.

  • Außerdem müssen Veranstalter beachten, dass sie ab einer gewissen Größe ihre Veranstaltungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden müssen und eine Bewilligung von dieser benötigen. Das gilt für Veranstaltungen von mehr als 750 Personen Outdoor oder mehr als 500 Personen Indoor.