Die österreichische Regierung will gegen Hass im Netz vorgehen und plant deshalb ein sogenanntes „digitales Vermummungsverbot“. User können zwar weiterhin anonym in den sozialen Netzwerken kommunizieren – es soll also keine Klarnamenpflicht geben – allerdings sollen sie sich, wie bei einer Personenkontrolle auf der Straße, immer „ausweisen“ können müssen. Speziell Facebook müsse dabei in die Mangel genommen werden. Das ist heute bei einem „Gipfel für Verantwortung im Netz und Gewaltprävention“ diskutiert worden. Anlass für den Gipfel waren kürzliche Fälle von Hass-Postings und Gewalt gegen Frauen im Netz, wie etwa der der ehemaligen Grüne-Politikerin Sigrid Maurer.

„Digitales Vermummungsverbot“ soll Hass im Netz stoppen

Wie genau ein solches „digitales Vermummungsverbot“ aussehen kann, ist allerdings noch nicht klar. Prinzipiell gehe es vor allem darum, sich nicht mehr in der Anonymität des Internets, speziell der sozialen Netzwerke wie Facebook oder Instagram, verstecken zu können, so Bundeskanzler Sebastian Kurz. Konkret soll dieses Vermummungsverbot bei Straftaten im Netz zum Einsatz kommen. Behörden sollen beispielsweise im Fall von Hass-Postings, die zur Anzeige gebracht werden, auf die Namen der Verdächtigen oder Täter zugreifen können. In den nächsten Wochen will die Regierung die Idee dahinter konkretisieren, um sie so rasch wie möglich umzusetzen.

Bundeskanzleramt richtet Beratungsstelle für Hass im Netz ein

Eine Anlaufstelle für Betroffene und Opfer von Hasspostings im Netz hat es bislang nicht gegeben. Es sei wichtig, dass Opfer wissen, wohin sie sich wenden können, so ÖVP-Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß. Deshalb hat das Bundeskanzleramt nun eine eigene Webseite eingerichtet, an die sich Betroffene wenden können, um sich beraten zu lassen.

Gegner befürchten Einschränkung der Meinungsfreiheit

Während viele die Initiative der Regierung gegen Hass im Netz unterstützen, fürchten Gegner durch diese geplanten Maßnahmen aber eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und -vielfalt. Das „digitale Vermummungsverbot“ sei im Prinzip nichts anderes, als eine Klarnamenpflicht, so die ISPA (Internet Service Providers Austria) in einer Aussendung.