Dass das Gesichtsvisier als Mund-Nasen-Schutz in Österreich verboten werden könnte, stand bereits seit längerem im Raum. Nun kündigte Gesundheitsminister Rudolf Anschober an, dass die „Face Shields“ fix untersagt werden.

Außerdem wird auch der ein Meter Abstand im öffentlichen Raum wieder als „rechtsverbindliche Vorgabe“ verankert, so Anschober.

Gesichtsvisier in Österreich verboten

Ob Gesichtsvisiere tatsächlich vor der Verbreitung und Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, ist umstritten. Verschiedene Studien gehen davon aus, dass Masken besser dafür geeignet sind. Deshalb gibt es nun auch von der österreichischen Regierung ein klares Verbot für das Tragen der Gesichtsschilder. Die neue Verordnung bezüglich der „Face Shields“ gilt erst ab Sonntag. Um vor allem der Gastronomie mehr Zeit zu geben, die die Visiere am häufigsten nutzt, gilt vorerst zudem eine zweiwöchige Übergangsfrist. Das Verbot tritt dann ab 7. November offiziell in Kraft.

Mund-Nasen-Schutz muss eng anliegen

Der Mund-Nasen-Schutz muss künftig eng anliegen, heißt es in der neuen Verordnung. Dieser muss bei öffentlichen Veranstaltungen innen und außen, sowie beim Betreten von öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen getragen werden. Ausnahmen gelten allerdings für Personen, die etwa aus gesundheitlichen Gründen keine schließende Maske tragen können, wie etwa Asthmatiker. Allerdings ist dafür eine ärztliche Bestätigung notwendig und muss diese zum Beispiel auch bei Kontrollen vorweisen.

Ein-Meter-Abstand verpflichtend

Neben der neuen Regelung bezüglich des Tragens von Gesichtsschildern werde zudem auch der Ein-Meter-Abstand wieder rechtsverbindlich verankert, so Anschober. An öffentlichen Orten im Freien, sowie in geschlossenen Orten gilt es einen Abstand von mindestens einem Meter zu Personen, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt, einzuhalten. Ausnahmen gelten etwa für Gruppen bis höchstens sechs Personen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.