Wer in England und Wales künftig ungefragt Nacktfotos verschickt, könnte mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Ein entsprechendes Gesetz dazu ist gerade in Planung.

Allen voran soll es dabei ums Versenden von Dick Picks gehen.

Gefängnis-Strafe für Nacktfotos

Nicht selten kommt es vor, dass man ungefragt einfach ein paar Nacktfotos hingeknallt bekommt. Und das, obwohl wirklich niemand je danach gefragt hat. In den sozialen Netzwerken gibt es zwar vereinzelt schon Sicherheitsvorkehrungen für Fälle wie diese, doch Konsequenzen hat das ungefragte Verschicken von Nacktfotos kaum.

Dagegen kämpft Großbritannien jetzt an. Wer in Zukunft etwa aus dem Nichts Dick Picks verschickt, dem könnte eine saftige Strafe drohen. In England und Wales stehen dafür bald bis zu zwei Jahre Haft an. Denn was viele vielleicht nicht wissen: Ein „Überraschungs-Dick-Pick“ zählt ebenfalls zu sexueller Belästigung und sollte auch weiterverfolgt werden.

Bekannt ist diese Gegebenheit auch unter dem Begriff Cyber-Flashing. Bekommt also jemand ohne Vorwarnung ein sexuelles Bild von einer fremden Person auf sein Telefon geschickt, dann spricht man von diesem „Phänomen“. Meistens passiert das in den Sozialen Medien oder auf Dating-Apps.

Gesetz in England und Wales

Wie Mail Online berichtet, gibt es derzeit noch kein Gesetz, das sich direkt mit Cyber-Flashing in England und Wales befasst. Doch die Handlung selbst ist bereits vor 12 Jahren in Schottland für illegal erklärt worden. Das soll sich nun ändern. Denn Cyber-Flashing soll in den „Sexual Offenses Act 2003“ aufgenommen werden. Damit gibt es auch für jene Personen, die durch Nacktfotos belästigt werden, eine Chance, sich rechtskräftig zu wehren.

Laut Berichten kommt es in Großbritannien sehr häufig zu Cyber-Flashing. 41 Prozent der Frauen im Alter von 18 bis 36 Jahren sollen also schonmal nicht einvernehmliche Bilder mit sexuellem Inhalt erhalten haben. Den Tätern könnte schon sehr bald nicht nur eine zweijährige Gefängnis-Strafe drohen, sondern auch ein Eintrag ins Register der Sexualstraftäter.