Lange hat die Hanfindustrie gezittert, jetzt gibt es endlich Gewissheit. Der EuGH stuft CBD nicht als Suchtmittel ein. Somit ist auch der Erhalt der Branche in Österreich gesichert.

Zuvor wollte die EU-Kommission Cannabidiol als Suchtgift einordnen. Sämtliche CBD-Produkte hätte man dann nicht mehr verkaufen dürfen.

CBD offiziell kein Suchtmittel

Der EuGH hat nach langem Hin und Her entschieden, CBD nicht als Suchtmittel einzustufen. Denn laut jetzigem Stand der Wissenschaft habe das Produkt keine schädliche Auswirkung auf die Gesundheit der Menschen. Nachdem auch der Generalanwalt beim EuGH dieses Argument vorgebracht hat, lehnte man das Vermarktungsverbot in der EU damit ab.

Mit dieser Entscheidung widerspricht der EuGH allerdings der Ansicht der EU-Kommission. Denn diese vertritt die Meinung, dass es sich bei Cannabidiol sehr wohl um einen Suchtstoff handle – unabhängig vom CBD- und THC-Gehalt. Während die einen diese Entscheidung weniger gutheißen, können andere erleichtert aufatmen. Auch in Österreich zeigt sich die Hanf-Industrie erfreut. Denn wenn sich die Meinung der EU-Kommission durchgesetzt hätte, dann wäre es zu einem wirtschaftlichen Aus für viele Unternehmen, die mittlerweile auf die Produktion von CBD-Produkten setzen, gekommen.

Problem-Ursprung in Frankreich

Zum Thema wurde die Debatte rund um die Einstufung von CBD in Frankreich. Zwei ehemalige tschechische Geschäftsführer einer Gesellschaft zum Vertrieb von E-Zigaretten mit CBD-Öl wurden verurteilt. Denn sie haben das Cannabidiol zwar aus rechtmäßig angebauten Hanfpflanzen gewonnen, das Produkt dann aber nach Frankreich importiert und in Patronen für die E-Zigaretten gefüllt.

An sich nicht problematisch, doch in Frankreich dürfen nur die Fasern und die Samen des Hanfs legal genutzt werden. CBD stammt aber aus der gesamten Pflanze. Also schlug das französische Strafgericht zu und verurteilte die beiden Männer. Anschließend kam die Frage auf, ob die französische Regelung, in der die Vermarktung von Cannabidiol, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat hergestellt wurde, verboten ist, gegen die Warenverkehrsfreiheit der EU verstoße. Daher dachte der EuGH in einem ersten Schritt auch über eine mögliche Einstufung von Cannabidiol als Suchtgift nach. Doch aufgrund der unbedenklichen Wirkung hat man diesen Gedanken nun wieder verworfen.