Beim Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ fehlen nur noch Kleinigkeiten. Es sei so gut wie fertig, hat Justizministerin Alma Zadic bei einem Treffen mit der „Allianz gewaltfrei leben“ bekannt gegeben.

Strafrechtlich soll das Gesetz dafür sorgen, dass Cybermobbing nicht erst bei „fortgesetzter Belästigung“ verfolgt werden kann. Auch Verhetzung wird im Strafgesetzbuch neu definiert.

Justizministerin kündigt Präsentation an

Ursprünglich war geplant gewesen, mit dem Gesetzespaket Ende Juli in Begutachtung zu gehen. Doch die österreichische Regierung befindet sich derzeit noch immer in Verhandlungen. Die Justizministerin kündigte aber eine Präsentation des „Hass im Netz“-Pakets für nächste oder übernächste Woche an. Dann soll der Entwurf in Begutachtung gehen. „Wir sind wirklich in der absoluten Finalisierung“, erklärte Zadic bei einem Treffen mit der „Allianz gewaltfrei leben“. Es fehlten nur noch Kleinigkeiten. Strafrechtlich soll das Gesetz übrigens dafür sorgen, dass Cybermobbing nicht erst bei „fortgesetzter Belästigung“ verfolgt werden kann. Auch Verhetzung wird im Strafgesetzbuch neu definiert.

Upskirting wird verboten

Fix ist zudem auch, dass das sogenannte Upskirting, also das unbefugte Fotografieren des Intimbereichs unter Strafe gestellt wird. Künftig soll darauf bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe drohen. Außerdem soll künftig auf zivilrechtlichem Weg dafür gesorgt werden, dass beleidigende Nachrichten gelöscht werden müssen. Derzeit handelt es sich bei vielen Hasspostings um sogenannte Privatanklagedelikte, bei denen die Geschädigten selbst aktiv werden müssen und ein großes Kostenrisiko tragen. Die Möglichkeit, nicht nur straf- und medienrechtlich gegen Postings vorzugehen, sondern auch zivilrechtlich, gibt es auch bisher schon. Allerdings, so Zadić, wurde der Weg in der Praxis bisher selten genutzt, da er komplizierter und langwieriger gewesen ist.

Ein zwischen Grünen und ÖVP lange diskutierter Punkt betrifft die sogenannte Plattformverantwortlichkeit. Online-Foren von heimischen Zeitungen werden hier nicht hineingenommen, nur große Player wie Facebook oder Twitter sollen zur Entfernung rechtswidriger Inhalte gedrängt werden. Bei österreichischen Medien werde ohnehin schon zuverlässig gelöscht, argumentierten die Grünen. Hätte man sie miterfasst, hätte das einen „existenzbedrohenden Mehraufwand“ bedeutet.

Weitere Wünsche von „Plattform gewaltfrei leben“

Die „Plattform gewaltfrei leben“ präsentierten Ministerin Zadic zudem weitere Wünsche, abseits des Gesetzesvorhabens. So solle man etwa bei getrennten Gewaltbeziehungen keine gemeinsame Obsorge für die Kinder vorschreiben. Ebenso möchte man, dass einstweilige Verfügungen gegen gewalttätige Partner auch nach Ende der COVID-19-Regeln weiterhin per E-Mail beantragt werden können. Außerdem gibt es die Forderung nach weniger Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft zu sorgen, wenn etwa bei Vergewaltigungsvorwürfen Aussage gegen Aussage steht. Auch eine verpflichtende Ausbildung zum Thema Gewalt gegen Frauen für Justizmitarbeiter wurde gefordert. Zudem auch die Rücknahme der unter Türkis-Blau beschlossenen Anzeigenpflicht.

Zadic notierte sich all diese Anliegen in der einstündigen Veranstaltung und versprach eine Auseinandersetzung mit den Anliegen sowie weitere Treffen, und zwar auch in kleineren Runden. Angehen will sie auch eine Prozessbegleitung für Kinder, die Zeugen von Gewalt wurden und – als langfristiges Thema – den ganzen Komplex Obsorge/Unterhalt/Familien- und Eherecht