Die Rechte von Kindern und Jugendlichen haben in der Österreichischen Rechtsverordnung einen besonders hohen Stellenwert. Der Spruch „Wenn Erwachsene reden, haben Kinder ruhig zu sein!“, gehört schon seit vielen Jahren der Vergangenheit an. Es ist wichtig, dass Kinder ihre Meinungen und Ansichten einbringen und Eltern sich nicht alles erlauben können. Heute hat das Wohl des Kindes Vorrang. 

Damit ihr wisst, was eure Eltern dürfen und was sie nicht dürfen, bis ihr Volljährig seid, haben wir bei Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien nachgefragt.

1. Dürfen die Eltern das Zimmer ihres Kindes durchsuchen?

„Kinder haben das Recht auf Privatsphäre (Art 16 der UN-Kinderrechtskonvention). Das heißt, Eltern dürfen nicht willkürlich das Zimmer ihrer Kinder durchsuchen. Besteht allerdings der Verdacht, dass Kinder etwas Gefährliches oder Verbotenes aufbewahren (z.B. Drogen, Waffen…) müssen Eltern dem nachgehen. Am besten durchsucht man in solchen Fällen den Raum gemeinsam mit den Kindern.“

2.  Dürfen Eltern die Handys oder Laptops ihrer Kinder durchsuchen?

„Hier wird wiederum das Recht auf Privatsphäre angesprochen. Gibt es einen konkreten Verdacht, dass das Kind etwas Verbotenes macht (z. B. Pornos oder Gewaltvideos konsumiert) oder in Gefahr ist (zum Beispiel bedroht oder gemobbt wird), sollte man sich die Geräte in Anwesenheit der Kinder ansehen. Findet man etwas Besorgniserregendes, sollte dies in Ruhe besprochen werden. Vorwürfe helfen selten.“

3. Dürfen die Eltern Fotos ihrer Kinder ins Netz stellen?

„Auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild, das heißt man darf keine Fotos veröffentlichen, wenn berechtigte Interessen der Kinder verletzt werden. Man muss es Vorher mit den Kindern besprechen und ihr Erlaubnis einholen, denn das Internet vergisst bekanntlich nicht.“

4. Welche Bestrafungen dürfen Eltern ausführen (Hausarrest, Handy wegnehmen, Gewalt)?

„Seit 3o Jahren gilt in Österreich das Gewaltverbot in der Erziehung, das heißt weder physische noch psychische Gewalt (Ignorieren, Demütigen, etc) sind zulässig. Grundsätzlich lernen Kinder am meisten von positiven Vorbildern, deshalb sollten wir möglichst viel mit ihnen sprechen. Strafen helfen meist nicht.“

5. Dürfen sie mit Gewalt drohen?

„Die Eltern dürfen auf keinen Fall mit Gewalt drohen oder sie anwenden.“

6. Haben Kinder- und Jugendliche ein Recht auf Taschengeld?

„Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld. Da Minderjährige aber den Umgang mit Geld lernen müssen und sie viele ihrer Rechte (auf Freizeit, Bildung, usw.) nur mit finanziellen Mitteln umsetzen können, ist es sehr wichtig, dass sie regelmäßige Zuwendungen bekommen.“