Wer kennt es nicht? Vor lauter Stress vergisst man doch glatt, die Bücher, die man in der Bibliothek ausgeliehen hat, pünktlich wieder zurückzubringen. Da kann es schon mal passieren, dass man ein paar Euro Strafe zahlen muss. Bei einer Psychologie-Professorin in Niederrhein waren es allerdings gleich mal stolze 2250 Euro, weil sie 50 Bibliotheksbücher verspätet zurückgegeben hat. Diese Gebühr wurde von ihr sogar juristisch angefochten, allerdings entschied sich das Verwaltungsgericht dafür, ihre Klage zurückzuweisen.

2250 Euro Strafe für Hochschul-Professorin

Eine Psychologie-Professorin der Hochschule Niederrhein hat sich 50 Bibliotheksbücher für Forschungszwecke ausgeliehen. Diese Bücher hat sie allerdings mehr als einen Monat zu spät zurückgegeben, obwohl sie von der Bibliothek schriftlich daran erinnert wurde, die Bücher zu verlängern oder zurückzubringen. Insgesamt kam dadurch eine Strafe von 2250 Euro zusammen: 1000 Euro Säumnisgebühren und 1250 Euro Verwaltungsgebühren. Gegen diese hohe Gebühr wehrte sich die Professorin mit einer Klage, allerdings ohne Erfolg. Ihr Anwalt argumentierte mit dem Gesetz für Freiheit von Forschung und Lehre, das er als verletzt ansah. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies ihre Klage am Mittwoch jedoch zurück. Weder werde mit den Gebühren in die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre eingegriffen, noch sei ihre Höhe unverhältnismäßig, erklärte der Richter. Während Studenten die Bücher nur 28 Tage ausleihen dürfen, sind Professoren sogar bevorzugt. Sie können die Bücher ein ganzes Studienjahr behalten und diese Frist noch dazu vier Mal verlängern.