Kaum zu glauben: Nach einer Vergewaltigung hatte Eichstätt eigene Parkplätze für Frauen eingerichtet – dagegen klagte nun ein Mann. 

Über manche Menschen dürfen sich andere ruhig wundern: Ein Mann hat die deutsche Stadt Eichstätt geklagt, weil diese Frauenparkplätze bereitstellt. Der Hintergrund: Nach einer Vergewaltigung sollten sich die Frauen sicherer fühlen. Dem Kläger ist dies egal – er beharrt auf dem Recht der Gleichbehandlung der Geschlechter. Das abstruse Argument des 26-Jährigen: Auch Frauen würden sich dadurch benachteiligt fühlen, weil ja angenommen würde, sie seien schwächer. Der Mann lebt gar nicht in der Stadt, sondern sah sich bei einem Besuch dort vom Frauenparkplatz offenbar persönlich bedroht.

Frauenparkplatz vor Gericht

Das Gericht in München, das sich mit der seltsamen Klage beschäftigen musste, hat nun ein Urteil gefällt: Die Frauenparkplätze bleiben! Allerdings müssen sie anders beschriftet werden. Es soll klar gemacht werden, dass Männern keine Strafe droht, wenn sie sich auf einen der besagten Parkplätze stellen. Es ist in Deutschland generell so, dass es keine Strafen für ein solches Vergehen gibt. Stattdessen appellieren die Gemeinden an die Moral der Autofahrer.

Die Regelung gilt allerdings nur für öffentliche Parkplätze. Auf privaten Flächen kann es sehr wohl einen Frauenparkplatz geben, der wirklich den Frauen vorbehalten bleibt. Das könnte vom Eigentümer auch mit Strafen sanktioniert werden.