In einer Pressekonferenz verkündete die Bundesregierung am Donnerstag (17. Juni) weitere Öffnungsschritte für diesen Sommer. Die Lockerungen in Österreich betreffen die Sperrstunde, Großveranstaltungen und Nachtgastronomie.

Wir geben einen kurzen Überblick.

Die Öffnungsschritte gibt es in Österreich mit 1. Juli

Ab dem 1. Juli starten weitere Öffnungsschritte in ganz Österreich und wir dürfen uns auf einen „Sommer wie damals“ freuen. Das teilte Bundeskanzler Sebastian Kurz in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Grünen-Staatssekretärin Andrea Mayer und dem Vizerektor der MedUni Wien, Oswald Wagner, am Donnerstag mit. Die Öffnungsschritte betreffen die Sperrstunde, Großveranstaltungen und die (Nacht-) Gastronomie. Damit können auch Hochzeiten oder Festivals wieder wie gewohnt stattfinden. „Alles, was Spaß macht“, kann gefeiert werden, so Kurz.

Zum einen fällt bei Großveranstaltungen unter Einhaltung der 3-G-Regel die Maskenpflicht, zum anderen wird es auch keine Zahlenbegrenzungen mehr geben. Dem Festivalsommer steht also nichts im Wege. In Bezug auf die Nachtgastronomie wird die Sperrstunde fallen und wir dürfen ab dem 1. Juli wieder in unseren Lieblingsclubs feiern. Außerdem fallen in der Gastronomie die Ein-Meter-Abstandsregel und das Tragen einer Maske. Zudem entfällt die Testpflicht für Kinder unter zwölf Jahren.

Maskenpflicht wird gelockert

Bei der Maskenpflicht gibt es ebenfalls Lockerungen. Ab 1. Juli fällt die FFP2-Tragepflicht in der Gastronomie generell. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Museen darf man statt der FFP2-Maske nun wieder den Mund-Nasen-Schutz tragen, den wir noch vom 1. Lockdown kennen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen bleibt die FFP2-Maskenpflicht allerdings weiterhin bestehen.

Diese Maßnahmen gelten ab dem 1. Juli im Detail:

  • Sperrstunde: Die Sperrstunde wird abgeschafft und damit dürfen die Nachtgastronomie und Clubs wieder öffnen.

  • Großveranstaltungen: Großveranstaltungen dürfen wieder stattfinden und die Maskenpflicht fällt unter Einhaltung der 3-G-Regel.

  • Gastronomie: Ein-Meter-Abstandsregel fällt und das Tragen einer FFP2-Maske ist nicht mehr notwendig. Auch die Gastroregistierung fällt.

Weitere Öffnungsschritte ab 22. Juli

Die epidemiologische Lage sei mittlerweile besser als erwartet, deshalb seien die geplanten Lockerungen aktuell möglich. Bis zum 22. Juli werden auch die letzten Öffnungsschritte verkündet.