Nach langen Diskussionen und medialer Debatte hat sich die Kommission zur Evaluierung der Corona-Impfpflicht dazu entschieden, die Impfpflicht nun doch auszusetzen. Das wurde heute verkündet.

Eigentlich hätten Ungeimpfte ab dem 15. März gestraft werden sollen.

Die Impfpflicht wird vorerst ausgesetzt

Der neue Gesundheitsminister Johannes Rauch gab heute nach dem Ministerrat die Entscheidung gemeinsam mit der Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bekannt. Grund für die Aussetzung der Impfpflicht sei, dass die für die Evaluierung der Impfpflicht einberufene Kommission „keine Veranlassung, die Impfpflicht“ in Kraft zu setzen sehe. Die Kommission betont jedoch: „Die grundsätzliche Impfpflicht als probates Mittel zur Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate ist prinzipiell weiterhin sinnvoll, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.“

Die Entscheidung sei nicht permanent; eine erneute Evaluierung solle Mitte Juni durch die Kommission folgen. Dass die Entscheidung jetzt vermutlich auf geteilte Meinungen stoßen wird, ist den Politikern scheinbar bewusst. Denn „Die Geschichte der Impfpflicht ist eine bewegte“, sagt Edtstadler. Umso wichtiger sei es, „flexibel und anpassungsfähig“ zu sein.

Dennoch appelliert der Gesundheitsminister, dass sich die Bevölkerung impfen lassen solle. Denn eine weitere Variante könne im Herbst kommen. Derzeit könne man nicht einschätzen, wie sich das Coronavirus weiterhin verhalten wird. „Holen Sie sich die Impfung“, sagt er deshalb.

Durchführung ursprünglich in drei Phasen geplant

Ursprünglich ist die Impfpflicht bereits am 1. Februar 2022 in Kraft getreten. Die Impfpflicht sah vor, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger in Österreich (Stand aktuell) dreimal gegen das Corona-Virus impfen lassen muss. Geltend war die Pflicht für alle Personen ab 18 Jahren, mit Wohnsitz in Österreich.

Die Durchführung wurde in mehreren Phasen geplant. Bis 15. März sollten alle Informationen über die Maßnahmen und mögliche Konsequenzen erhalten. Mitte März sollten dann stichprobenartige Kontrollen durch die Polizei folgen, um zu überprüfen, wer sich an die Pflicht hält und wer dagegen verstößt. Bei einem Verstoß hätten die betroffenen Personen mit Strafen zwischen 600 und 3.600 Euro rechnen müssen. 

In einer dritten Phase hätte es dann vierteljährlich sogenannte „Impfstichtage“ gegeben. Wer am jeweiligen Impfstichtag (ab 15. März 2022, ab dann alle drei Monate) keinen Impfnachweis oder keine Bestätigung für einen Ausnahmegrund erbringen kann, würde dann eine Verwaltungsübertretung begehen. Das bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt auch wieder mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro rechnen müsste. 

Ob diese Phasen sowie die Impfpflicht in den folgenden Monat doch noch eingesetzt werden, bleibt abzuwarten.