Die Regierung verkündete nun die Details zur kommenden Impfpflicht: Der Start ist wie geplant Anfang Februar und es wird ein Drei-Phasen-Vorgehen bis zur Strafe geben. Genesene sind für sechs Monate ausgenommen.

Kontrollen wird es dann ab März geben. Der Strafrahmen reicht von 600 Euro bis 3.600 Euro.

Impfpflicht kommt im Februar

Die Bundesregierung präsentierte am Sonntag den fertigen Gesetzesentwurf der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht. Mit einer Eingangsphase soll diese im Februar in Kraft treten, wie Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Sonntag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagte.

„Ich weiß, dass es ganz viele Menschen gibt, die Angst haben vor der Impfung. Wir als Bundesregierung nehmen diese Ängste sehr ernst. Unser Angebot gilt nach wie vor: Suchen wir den Dialog, suchen wir das Gespräch.“, so Bundeskanzler Nehammer. Die Regierung habe es sich nicht einfach gemacht, aber gesehen, dass viele noch nicht geimpft seien: „Wir werden die Impfpflicht wie vorgesehen beschließen“, sagte Nehammer.

Drei-Phase-Vorgehen

Fixiert wurde nun, dass es eine Eingangsphase bis Mitte März geben wird. Ab 15. März – wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Erst dann wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt.

In der zweiten Phase werde nach Angaben von Mückstein auch „flächendeckend kontrolliert“. Beim Fehlen eines Impfzertifikats droht dann eine Strafe von 600 Euro.

Für die dritte Phase werde noch ein Stichtag festgelegt, ab dem zunächst ein weiteres Erinnerungsschreiben an alle Ungeimpften verschickt werde. Wird dieser Aufforderung erneut nicht nachgekommen, ist Mückstein zufolge eine weitere Strafe von 600 Euro vorgesehen.

Doch erst ab 18 Jahren

Im Gegensatz zum ursprünglichen Plan werde die Impfpflicht nun für Personen ab 18 und nicht schon ab 14 Jahren gelten. Ausnahmen gibt es etwa für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Weiters sind Genesene für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgenommen.

Der Entwurf soll am kommenden Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden.