Ab 8. Februar bieten etwa 400 österreichische Apotheken gratis Corona-Tests an. Man muss sich aber telefonisch voranmelden.

Die Liste der Apotheken, die Gratis-Tests anbieten, ist auf der Website der Apothekerkammer ersichtlich.

So funktioniert der Gratis-Test in der Apotheke

„Corona-Tests sind ein wichtiger Pfeiler der Strategie zur Bekämpfung der Pandemie und können den Menschen in vielen Bereichen des täglichen Lebens wieder ein Stück Normalität und Freiheit zurückbringen“, erklärt Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, in einer Aussendung. Neben den Teststraßen kann man ab Montag daher auch in rund 400 Apotheken kostenlose Corona-Tests machen lassen. Und so funktioniert’s:

  • Alle Apotheken, die gratis testen, findet man hier.
  • Man muss sich telefonisch für einen Termin in einer Apotheke anmelden.
  • Die e-Card darf man nicht vergessen. Sie wird zur Identifikation benützt.
  • Die Abstrichnahme erfolgt durch eine Apothekerin unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienevorkehrungen.
  • Für die Durchführung werden Antigentests verwendet, welche eine CE-Kennzeichnung aufweisen und vom Hersteller für einen Nasen/Rachen-Abstrich bestimmt wurden.
  • Bei einem negativen Testergebnis bekommt man von der Apotheke eine Testbestätigung, die, wenn sie nicht älter als 48h ist, als Freitesten für körpernahe Dienstleister gilt.
  • Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses, muss man sich in Selbstquarantäne begeben und 1450 anrufen. Es erfolgt eine Meldung an die Gesundheitsbehörde durch die Apotheke.

Negativer Corona-Test für Friseur und Co. notwendig

Nach sechs Wochen staatlich verordneten Coronavirus-Lockdowns dürfen alle Händler und körpernahen Dienstleister wie Friseure, Kosmetiker und Masseure am Montag wieder öffnen. Im Handel müssen Kunden und Mitarbeiter mit Kundenkontakt eine FFP2-Maske tragen, und im Kundenbereich gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. Körpernahe Dienstleister und Gesundheitsdienstleister mit Kundenkontakt sind außerdem verpflichtet, spätestens alle sieben Tage einen negativen Coronavirus-Test vorzuweisen. Fehlt der Test, müssen die Beschäftigten anstatt eines Mund-Nasen-Schutzes eine FFP2-Maske tragen. Für den Besuch von Friseuren & Co. ist zudem ein negativer Coronavirus-Test notwendig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Es gelten aber nur die Ergebnisse von offiziellen PCR- oder Antigen-Tests. Denn Selbsttests inklusive Schultests sind laut Gesundheitsministerium nicht gültig. Für Gesundheitsdienstleistungen sind übrigens keine Zutrittstests notwendig.